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Qualitätsprüfungsrichtlinie für Zahnärzte


vzbv: Zahnärzte gefährden Qualitätssicherung - Patientenvertretung kritisiert Entwurf der Zahnärzteschaft
Die Zahnärzte begründen ihren Vorstoß mit ihrer überraschenden Auslegung des § 299 SGB V - Der Paragraf regelt vor allem den Umgang mit Patientendaten in der hier nicht einschlägigen sektorübergreifenden Qualitätssicherung


(31.01.12) - Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat erstmalig eine Qualitätsprüfungsrichtlinie für die zahnärztliche Versorgung in das Stellungnahmeverfahren geschickt. Jetzt sollen Bundeszahnärztekammer und Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) alternative Anträge beurteilen. Nach Auffassung der Patientenvertretung gefährdet der Entwurf der Zahnärzteschaft aber die gesamte Qualitätssicherung im vertragsärztlichen Bereich, die geringfügigen Abweichungen im Entwurf der Kassen können den Fehler nicht heilen.

Grundlage der Entscheidung waren im Wesentlichen zwei alternative Entwürfe. Die Zahnärzteschaft fordert, dass alle Patientendaten bereits in der Praxis pseudonomysiert werden.

Danach kann nicht mehr festgestellt werden, welche Unterlagen zu welchem Patienten gehören. Qualitätsprüfungen erfordern aber auch die Kontrolle, dass die vorgelegten Unterlagen
• zum zufällig ausgewählten Patienten gehören,
• vollständig sind und
• jeweils zu genau einem Patienten gehören.

Weil das bei einer Pseudonymisierung schon in der Zahnarztpraxis nicht mehr unabhängig prüfbar ist, will die Patientenvertretung das Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend auch bei Zahnärzten anwenden. Seit Jahrzehnten müssen Ärzte bei der Qualitätsprüfungskommission ihrer Kassenärztlichen Vereinigung die angeforderten Unterlagen den ärztlichen Prüfern unverschlüsselt vorlegen.

Die Zahnärzte begründen ihren Vorstoß mit ihrer überraschenden Auslegung des § 299 SGB V. Der Paragraf regelt vor allem den Umgang mit Patientendaten in der hier nicht einschlägigen sektorübergreifenden Qualitätssicherung. Sollte der Bundesdatenschützer sich allerdings jetzt diese Rechtsauffassung zu eigen machen, wären die seit langem erfolgreichen Verfahren im gesamten ambulanten Bereich plötzlich rechtswidrig. Statt die Versorgung von Patienten zu verbessern müssten sich die zuständigen Gremien langwierig mit der Reparatur längst beschlossener Richtlinien befassen.

"Eine Qualitätssicherung ohne effektive Prüfungen ist nutzlos und keinen Euro Versichertengeld wert", sagt Wolf-Dietrich Trenner, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung. "Das ist besonders enttäuschend weil die Patientenvertretung seit 2004 vergeblich auf Maßnahmen zur Verbesserung zahnärztlicher Qualität drängt." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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