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Qualitätsprüfungsrichtlinie für Zahnärzte


vzbv: Zahnärzte gefährden Qualitätssicherung - Patientenvertretung kritisiert Entwurf der Zahnärzteschaft
Die Zahnärzte begründen ihren Vorstoß mit ihrer überraschenden Auslegung des § 299 SGB V - Der Paragraf regelt vor allem den Umgang mit Patientendaten in der hier nicht einschlägigen sektorübergreifenden Qualitätssicherung


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(31.01.12) - Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat erstmalig eine Qualitätsprüfungsrichtlinie für die zahnärztliche Versorgung in das Stellungnahmeverfahren geschickt. Jetzt sollen Bundeszahnärztekammer und Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) alternative Anträge beurteilen. Nach Auffassung der Patientenvertretung gefährdet der Entwurf der Zahnärzteschaft aber die gesamte Qualitätssicherung im vertragsärztlichen Bereich, die geringfügigen Abweichungen im Entwurf der Kassen können den Fehler nicht heilen.

Grundlage der Entscheidung waren im Wesentlichen zwei alternative Entwürfe. Die Zahnärzteschaft fordert, dass alle Patientendaten bereits in der Praxis pseudonomysiert werden.

Danach kann nicht mehr festgestellt werden, welche Unterlagen zu welchem Patienten gehören. Qualitätsprüfungen erfordern aber auch die Kontrolle, dass die vorgelegten Unterlagen
• zum zufällig ausgewählten Patienten gehören,
• vollständig sind und
• jeweils zu genau einem Patienten gehören.

Weil das bei einer Pseudonymisierung schon in der Zahnarztpraxis nicht mehr unabhängig prüfbar ist, will die Patientenvertretung das Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend auch bei Zahnärzten anwenden. Seit Jahrzehnten müssen Ärzte bei der Qualitätsprüfungskommission ihrer Kassenärztlichen Vereinigung die angeforderten Unterlagen den ärztlichen Prüfern unverschlüsselt vorlegen.

Die Zahnärzte begründen ihren Vorstoß mit ihrer überraschenden Auslegung des § 299 SGB V. Der Paragraf regelt vor allem den Umgang mit Patientendaten in der hier nicht einschlägigen sektorübergreifenden Qualitätssicherung. Sollte der Bundesdatenschützer sich allerdings jetzt diese Rechtsauffassung zu eigen machen, wären die seit langem erfolgreichen Verfahren im gesamten ambulanten Bereich plötzlich rechtswidrig. Statt die Versorgung von Patienten zu verbessern müssten sich die zuständigen Gremien langwierig mit der Reparatur längst beschlossener Richtlinien befassen.

"Eine Qualitätssicherung ohne effektive Prüfungen ist nutzlos und keinen Euro Versichertengeld wert", sagt Wolf-Dietrich Trenner, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung. "Das ist besonders enttäuschend weil die Patientenvertretung seit 2004 vergeblich auf Maßnahmen zur Verbesserung zahnärztlicher Qualität drängt." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Einschränkung des freien Kapitalverkehrs Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, diskriminierende Bestimmungen zur Erbschafts- und zur Unternehmensbesteuerung aufzuheben. Erbschaftsteuer: Laut den Vorschriften der Regionen Brüssel und Wallonien kann bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zwischen mehreren Aktienkursen gewählt werden. Dies gilt jedoch nur für solche Aktien, die an der belgischen Börse gehandelt werden.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, und hat Deutschland daher aufgefordert, Beihilfen von rund 30 Mio. EUR vom Begünstigten zurückzufordern. Der Zweckverband (im Folgenden "Zweckverband TKB") erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zweckverband TKB keine Ausgleichszahlungen erhalten darf, da ihm aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen.

Compliance in der Umweltpolitik Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht wie im EU-Recht verlangt geprüft wurden. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik richtet die Kommission daher an Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken In einem von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen. Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen.

Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

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