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Honorarberatung auf dem Finanzmarkt


vzbv: Erforderlich ist eine gesetzliche Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird
Verbraucher benötigen eine faire Alternative zum provisionsgesteuerten Vertrieb


(31.01.12) - Die Bundesregierung muss die Honorarberatung im Finanzmarkt gesetzlich regeln, um endlich eine Alternative zum provisionsgesteuerten Vertrieb zu schaffen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld der Bundestagsdebatte zu einem entsprechenden SPD-Antrag. "Die Regierung hat eine Regelung versprochen, aber bislang nicht geliefert", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Erforderlich sei eine gesetzliche Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werde. Zudem müsse eine provisionsfreie Produktvermittlung gewährleistet werden. Der SPD-Antrag ist aus Sicht des vzbv dafür eine gute Grundlage.

Derzeit existiert in Deutschland die Dienstleistung Finanzberatung auf Honorarbasis praktisch nicht. Der Löwenanteil der Finanzvermittlung ist provisionsgesteuert. Dabei sind die Vermittler keine Berater, sondern Verkäufer, die bestimmte Produkte vertreiben und an den Provisionen verdienen. Die Folge: Das Beratungsgespräch ist nicht ergebnisoffen, die Beratung in vielen Fällen nicht bedarfsgerecht. "Der Gesetzgeber muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Honorarberatung stärkt", fordert Gerd Billen. "Langfristig muss es allerdings darum gehen, sich vom provisionsgesteuerten Vertrieb ganz zu verabschieden."

Eine effektive Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis muss aus Sicht des vzbv folgende Punkte abdecken:
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Das Berufsbild der Finanzberatung auf Honorarbasis muss gesetzlich definiert werden, um Verbrauchern Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

>> Die Finanzberatung auf Honorarbasis muss berechtigt sein, auch Produkte zu vermitteln. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beratung provisionsfrei erfolgt. Eine Pflicht zum Angebot von provisionsfreien Nettotarifen ist hierfür die sinnvollste Lösung.

>> Der Gesetzgeber muss für den Beruf des Finanzberaters auf Honorarbasis bestimmte, nachzuweisende Qualifikationen vorschreiben.

>> Die Aufsicht über Finanzberater auf Honorarbasis sollte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesiedelt sein.

>> Es sind umfassende vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten des Finanzberaters über die angebotene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) und seine Vergütung gesetzlich zu verankern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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