Vergleichs-Websites für Zahlungskonten können sich künftig zertifizieren lassen Transparenz durch festgelegte Kriterien insbesondere für Girokonten - Zertifizierte Websites sollen entgeltfrei zur Verfügung stehen
Wer ein Konto eröffnen will, hat die Qual der Wahl: Konditionen und Entgelte etwa für Kontoführung, Zahlungsaufträge oder Bargeldabhebungen sind oft unterschiedlich. Man kann schnell den Überblick verlieren. Bereits heute können Verbraucher anhand der Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken oder mittels im Internet angebotener Vergleiche die Kontenmodelle miteinander vergleichen. Künftig muss in jedem EU-Mitgliedstaat mindestens eine unabhängig betriebene Vergleichswebsite zur Verfügung stehen, die einen Vergleich nach vorgegebenen, klaren und objektiven Kriterien ermöglicht.
Was heißt das genau? Seit dem 31. Oktober 2018 gelten neue Regelungen, wonach sich Betreiber von Vergleichswebsites für Zahlungskonten zertifizieren lassen können. Für den Verbraucher ist diese Zertifizierung erkennbar an einem ausdrücklichen Hinweis und dem offiziellen Symbol. Zahlungskonten (also insbesondere Girokonten) müssen auf einer zertifizierten Website mindestens anhand der folgenden Kriterien verglichen werden:
>> Entgelte für die maßgeblichen Zahlungskontendienste, >> Filialnetz, >> Anzahl der Geldautomaten, die unentgeltlich für den Bargeldbezug genutzt werden können, und >> Sollzinssatz bei eingeräumten Überziehungsmöglichkeiten (Dispo) und für geduldete Überziehungen.
Die Einführung der zertifizierten Vergleichswebsites ist der letzte Baustein des Maßnahmenpakets der EU-Zahlungskontenrichtlinie aus 2014, die mit dem Zahlungskontengesetz 2016 umgesetzt wurde. Insbesondere sind die gesetzlichen Regelungen zur Kontenwechselhilfe bereits gängige Praxis. Wer sich also nach Prüfung und Vergleich der Konditionen für einen Kontowechsel entscheidet, kann davon ausgehen, dass der Umzug zum neuen Anbieter schnell und problemlos vollzogen wird. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 02.11.18 Newsletterlauf: 07.12.18
Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
"Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.
Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.
Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.
Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen