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Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken


Vergleichs-Websites für Zahlungskonten können sich künftig zertifizieren lassen
Transparenz durch festgelegte Kriterien insbesondere für Girokonten - Zertifizierte Websites sollen entgeltfrei zur Verfügung stehen



Wer ein Konto eröffnen will, hat die Qual der Wahl: Konditionen und Entgelte etwa für Kontoführung, Zahlungsaufträge oder Bargeldabhebungen sind oft unterschiedlich. Man kann schnell den Überblick verlieren. Bereits heute können Verbraucher anhand der Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken oder mittels im Internet angebotener Vergleiche die Kontenmodelle miteinander vergleichen. Künftig muss in jedem EU-Mitgliedstaat mindestens eine unabhängig betriebene Vergleichswebsite zur Verfügung stehen, die einen Vergleich nach vorgegebenen, klaren und objektiven Kriterien ermöglicht.

Was heißt das genau? Seit dem 31. Oktober 2018 gelten neue Regelungen, wonach sich Betreiber von Vergleichswebsites für Zahlungskonten zertifizieren lassen können. Für den Verbraucher ist diese Zertifizierung erkennbar an einem ausdrücklichen Hinweis und dem offiziellen Symbol. Zahlungskonten (also insbesondere Girokonten) müssen auf einer zertifizierten Website mindestens anhand der folgenden Kriterien verglichen werden:

>> Entgelte für die maßgeblichen Zahlungskontendienste,
>> Filialnetz,
>> Anzahl der Geldautomaten, die unentgeltlich für den Bargeldbezug genutzt werden können, und
>> Sollzinssatz bei eingeräumten Überziehungsmöglichkeiten (Dispo) und für geduldete Überziehungen.

Die Einführung der zertifizierten Vergleichswebsites ist der letzte Baustein des Maßnahmenpakets der EU-Zahlungskontenrichtlinie aus 2014, die mit dem Zahlungskontengesetz 2016 umgesetzt wurde. Insbesondere sind die gesetzlichen Regelungen zur Kontenwechselhilfe bereits gängige Praxis. Wer sich also nach Prüfung und Vergleich der Konditionen für einen Kontowechsel entscheidet, kann davon ausgehen, dass der Umzug zum neuen Anbieter schnell und problemlos vollzogen wird. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 07.12.18

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

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