Ombudsmann der privaten Banken: BGH-Urteil führt zu starkem Anstieg der Eingaben Neben den Kreditbearbeitungsentgelten betrafen die Verbraucherbeschwerden aber im vergangenen Jahr auch wieder die gesamte Bandbreite des klassischen Bankgeschäftes
(16.11.15) - "Das vergangene Jahr war für das Ombudsmannverfahren geprägt durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Kreditbearbeitungsentgelten" erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2014. Auslöser waren die Urteile vom 13. Mai und 28. Oktober 2014 zu laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen. Diese führten zum Jahresende zu einer Beschwerdewelle: Insgesamt gingen 108.500 Beschwerden in der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes ein, die sich zu 95 Prozent auf das Thema Bearbeitungsentgelt bezogen. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren waren jährlich im Durchschnitt zwischen 6.000 bis 8.000 Beschwerden bei den Ombudsleuten der privaten Banken zu verzeichnen.
Kemmer zieht bei der Vorlage des Ombudsmann-Tätigkeitsberichtes dennoch ein positives Fazit: "Wir haben auf die Beschwerdewelle mit verschiedenen Sofortmaßnahmen reagiert. Inzwischen konnten knapp 80.000 der Eingaben bereits abgeschlossen werden."
Neben den Kreditbearbeitungsentgelten betrafen die Verbraucherbeschwerden aber im vergangenen Jahr auch wieder die gesamte Bandbreite des klassischen Bankgeschäftes. Der aktuelle Ombudsmann-Tätigkeitsbericht enthält hierzu eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen sowie Informationen zu den betroffenen Sachgebieten sowie zur Verfahrensstatistik.
Zudem hat sich im vergangenen Jahr auch das Verbraucherschutzrecht auf dem Finanzmarkt dynamisch fortentwickelt. Kemmer stellt hierzu fest: "Auch im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung wird der Regulierungsrahmen engmaschiger." Nach dem Erlass der sogenannten ADR-Richtlinie auf EU-Ebene im Juni 2013 wird nun das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitschlichtung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" im Deutschen Bundestag beraten. "Der Bankenverband wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin ebenso aufmerksam wie konstruktiv begleiten", so Kemmer. (Bankenverband: ra)
Bankenverband: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen