Bitkom warnt vor hohem Aufwand beim Datenschutz


Brexit: Jedes 7. Unternehmen lässt personenbezogene Daten in Großbritannien verarbeiten
Ohne Brexit-Abkommen dürfen viele Daten nicht mehr ins Vereinigte Königreich kommuniziert werden



Der geplante EU-Austritt der britischen Regierung wird erhebliche Auswirkungen auf den Datenverkehr in Europa haben. Darauf weist der Digitalverband Bitkom im Vorfeld der Abstimmung über den Brexit-Deal im britischen Parlament hin. "Durch den Brexit müssen zahlreiche Unternehmen ihre Geschäftsprozesse anpassen. Das erzeugt Unsicherheiten und hohe Kosten", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. So müssten die Unternehmen alle datenrelevanten Vorgänge und Verhältnisse in Bezug auf das Vereinigte Königreich überprüfen und gegebenenfalls neu regeln. Dies gilt vor allem dann, wenn der zur Debatte stehende Austrittsdeal abgelehnt wird. Jedes siebte Unternehmen in Deutschland (14 Prozent), das personenbezogene Daten über externe Dienstleister verarbeiten lässt, tut dies in Großbritannien.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen in Deutschland aus dem Jahr 2018. Nach Angaben des BDI finden 75 Prozent des grenzüberschreitenden britischen Datenverkehrs mit den restlichen EU-Staaten statt. "Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne weiteres nach Großbritannien übermittelt werden", so Rohleder. "Ohne Brexit-Deal und Fristverlängerung werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen viele Geschäftsprozesse zunächst einfrieren und anpassen müssen. Dies kann die Gesamtwirtschaft in Deutschland empfindlich treffen."

Unternehmen brauchen Rechtssicherheit
Bei einem EU-Austritt im Rahmen des vorgelegten Abkommens blieben die wichtigsten Handelsbeziehungen bestehen, es gäbe Zeit für weitere Folge-Abkommen zwischen Großbritannien und der EU. Bis dahin könnten Unternehmen weiterhin Daten mit britischen Partnern austauschen wie mit jedem anderen EU-Land. Kommt es zu einem Brexit ohne Abkommen, wird Großbritannien am 29. März 2019 um Mitternacht datenschutzrechtlich zum sogenannten Drittland. Nach Einschätzung der Bitkom-Experten sind die notwendigen Datenschutzmaßnahmen innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr umsetzbar.

"Geschäftsprozesse auf sogenannte Standardvertragsklauseln hin anzupassen, ist sehr aufwendig. Viele Unternehmen haben immer noch mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu kämpfen und können eine solche zusätzliche Belastung nicht stemmen", so Rohleder. Auch die Umstellung hin zu ausdrücklichen Einwilligungen sei nicht von heute auf morgen möglich.

Um weiterhin einen freien Datenverkehr zu garantieren, müsste die EU aus Sicht des Bitkom einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss fassen. Im Falle des No-Deal-Szenarios würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen. Rohleder: "Ein harter Brexit ohne Abkommen trifft nicht nur die britische Wirtschaft enorm, sondern schadet auch deutschen Unternehmen quer durch alle Branchen. Unternehmen brauchen jetzt ganz schnell Rechtsicherheit, wie sie ihre Daten künftig verarbeiten können – gerade auch im Sinne ihrer Mitarbeiter und der Verbraucher."

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 505 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.
(Bitkom: ra)

eingetragen: 23.02.19
Newsletterlauf: 28.02.19

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts

    Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.

  • Noch wichtige Details müssen angepasst werden

    Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.

  • Bitkom zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

    Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen