Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig


Sanktionen führen zu einer systematischen Unterschreitung des Existenzminimums und somit zu einer Grundrechtsverletzung
Vor allem die verschärften Sanktionen gegen junge Erwachsene führen oft dazu, dass diese den Kontakt zum Jobcenter abbrechen



"Die Sanktionen bei Hartz IV müssen abgeschafft werden. Sie sind verfassungswidrig". Das erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht, bei der der Verband als Sachverständiger geladen ist. Aus Sicht des VdK verstoßen die aktuellen gesetzlichen Sanktionsvorschriften gegen die Menschenwürde und somit gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 entschieden, dass der gesetzliche Leistungsanspruch bei Hartz IV so ausgestaltet sein muss, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet wird. "Sanktionen führen aber zu einer systematischen Unterschreitung des Existenzminimums und somit zu einer Grundrechtsverletzung. Schon heute ist dieses Existenzminimum zu gering, um ein würdevolles Leben führen zu können", erklärt Bentele.

Derzeit kann Hartz IV-Empfängern bereits beim ersten Verstoß der Regelsatz gekürzt werden. Die Kürzungen können sogar bis zur vollständigen Streichung des Regelsatzes führen. "Das darf nicht sein! Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, dürfen nicht noch in eine Verschuldungsspirale geraten oder gar in die Wohnungslosigkeit gedrängt werden", betont die VdK-Präsidentin.

Die heutigen Sanktionsregelungen beschränken die Betroffenen in ihrer sozialen Teilhabe und bedrohen ihre physische Existenz. "Diese schwerwiegenden Folgen für die Sanktionierten und auch für die in ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder und Angehörigen stehen in keinem Verhältnis zu den Pflichtverletzungen", so Bentele.

Vor allem die verschärften Sanktionen gegen junge Erwachsene führen oft dazu, dass diese den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. "Wichtig ist die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt bzw. eine erfolgreiche Vermittlung in eine Ausbildung. Die Ansprüche der Leistungsbezieher auf Qualifizierung, nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Teilhabe müssen ausgebaut und dauerhaft finanziert werden", so Bentele. Gerade bei den heranwachsenden Menschen sei es wichtig, die Voraussetzungen im Bereich der Bildung und der sozialen Kompetenzen zu schaffen, um sie nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Grundsätzlich gibt es keine Belege dafür, dass die Sanktionen in diesem Sinne positiv wirken.

Der VdK wird sich weiterhin für eine existenzsichernde Mindestsicherung stark machen. Dazu gehört eine grundsätzliche Neuberechnung und Erhöhung der Regelsätze bei Hartz IV und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die dort geltenden Regelsätze reichen derzeit nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 22.02.19

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen