Bitkom: "Mit dieser zweiten Novelle des NetzDG setzt Deutschland seinen nationalen Sonderweg fort" "Des Weiteren wird beim Versuch, für Nutzerinnen und Nutzer ein einheitliches Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, mit dem neuen, so genannten Gegenvorstellungsverfahren ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen"
Der Bundestag verabschiedete im Mai 2020 eine weitere Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Mit dieser zweiten Novelle des NetzDG setzt Deutschland seinen nationalen Sonderweg fort und entfernt sich immer weiter von den übrigen europäischen Staaten. Zugleich schießt die NetzDG-Novelle beim Versuch, die Nutzerrechte zu stärken, weit über das Ziel hinaus. Aktuell wird auf EU-Ebene der Digital Services Act diskutiert. Er wird schon bald ein einheitliches, harmonisiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten einführen - insbesondere auch beim internen Beschwerdemanagement der Online-Plattformen. Anstatt sich auf die Gestaltung dieser europäischen Regeln für alle Anbieter zu konzentrieren, wird wieder einmal eine überkomplexe nationale Lösung entwickelt. Gerade in der digitalen Welt brauchen wir einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt und nicht noch mehr nationalstaatliche Fragmentierung.
Des Weiteren wird beim Versuch, für Nutzerinnen und Nutzer ein einheitliches Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, mit dem neuen, so genannten Gegenvorstellungsverfahren ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen. So sollen künftig bei Beschwerden über Beiträge Stellungnahmen der Betroffenen angefordert und diese im Einzelfall geprüft und die Entscheidung individuell begründet werden – und zwar unabhängig davon, ob der Beschwerdegrund im NetzDG geregelt ist oder in den Hausregeln der Plattform. Angesicht der hohen Fallzahlen wird durch diese Vorschrift ein immenser administrativer Aufwand erzeugt. Dies wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass nicht nur Hate Speech und kriminelle Inhalte gemeldet werden, sondern auch häufig auch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen, die schlicht der persönlichen Meinung und politischen Weltsicht der Beschwerdeführenden nicht entsprechen.
Die Bundesregierung wäre gut beraten gewesen, so kurz vor einer EU-Regelung auf diese erneuten Änderungen des NetzDG zu verzichten. Wichtig ist jetzt, dass das NetzDG spätestens mit Inkrafttreten des Digital Services Act schnell an die europaweiten Regeln angepasst wird." (Bitkom: ra)
eingetragen: 28.06.21 Newsletterlauf: 16.09.21
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen