Ergänzung zur medizinischen Versorgung


Bitkom fordert konkrete Anwendungen im E-Health-Gesetz": Institution für Standardisierung notwendig: Datenaustausch vereinfachen
Digitale Fallakte oder Organspendeausweis vorantreiben- Im Gesundheitsnetz dürfen keine unsicheren Parallelstrukturen entstehen

(03.12.14) - Der Bitkom hat im geplanten E-Health-Gesetz die Festschreibung konkreter Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte gefordert. Darüber hinaus müsse für die technische Standardisierungsarbeit im Gesundheitswesen eine unabhängige Institution geschaffen werden. "Deutschland hat auch zwölf Jahre nach dem Projektstart der elektronischen Gesundheitskarte erhebliche Defizite bei der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens", sagt Dr. Pablo Mentzinis, E-Health-Experte des Bitkom, im Vorfeld der weltweit größten Medizinmesse Medica. Der Bitkom begrüße daher die Pläne der Bundesregierung, mit dem Versorgungsstärkungsgesetz und dem E-Health-Gesetz den Ausbau der Gesundheitskarte voranzutreiben. Ein Entwurf des E-Health-Gesetzes soll zum Jahresende vom Gesundheitsministerium vorgelegt werden.

Mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte, die seit 2011 an die Versicherten ausgegeben wird, ist bereits eine wichtige Grundlage für mehr Datenschutz und einfachere Abläufe geschaffen worden. "Damit das Potential der elektronischen Gesundheitskarte für Patienten und Ärzte genutzt werden kann, müssen aber noch weitere Schritte folgen", betont Mentzinis. Im E-Health-Gesetz sollte die Einführung der im Koalitionsvertrag genannten Anwendungen mit verbindlichen Zeitvorgaben geplant werden. Dazu zählen der elektronische Arztbrief, die elektronische Fallakte, die Speicherung von Notfalldaten auf der Karte, die automatische Überprüfung von Wechselwirkungen bei verschriebenen Medikamenten sowie ein digitaler Organspendeausweis. Gerade diese Anwendungen bringen sowohl den behandelnden Ärzten wie auch den Patienten einen greifbaren Mehrwert.

Ein großes Problem ist nach wie vor die Kompatibilität der bestehenden technischen Systeme im Gesundheitssektor. Bis heute fehlen gemeinsame Schnittstellen, die einen reibungslosen Austausch der Daten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sicherstellen, gleichgültig welche Software von den Ärzten genutzt wird. Dies hemmt die Marktentwicklung ganz erheblich. Mentzinis sagt: "Für die Entwicklung technischer Schnittstellen im Gesundheitswesen ist die Schaffung einer unabhängigen Institution notwendig, die ohne Vetorecht für einzelne Akteure allein der Standardisierungsarbeit verpflichtet ist."

Zudem muss der Gesetzgeber aus Sicht des Bitkom an einer gemeinsamen Infrastruktur für das Gesundheitswesen festhalten. Im Laufe der vergangenen Jahre haben Kassen, Kassenärztliche Vereinigungen und andere Akteure Teilnetze entwickelt, zum Beispiel für die Abrechnung von Leistungen. "Auf lange Sicht sind Parallelstrukturen nicht nur teuer, sondern auch riskant, denn das sehr hohe Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur wird in den Teilnetzen nicht erreicht", sagt Mentzinis. Darauf hätten im Frühjahr Datenschützer und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hingewiesen. Mentzinis: "Wir brauchen ein hochsicheres Netz, nicht mehrere Netze mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen. Nur so können sich auch Lösungen der Industrie im Wettbewerb entwickeln."

Nachholbedarf besteht aus Sicht des Bitkom auch bei der Entwicklung der Telemedizin als Ergänzung zur medizinischen Versorgung vor Ort. Telemedizin umfasst zum Beispiel die Überwachung von Vitalfunktionen von Patienten oder die Unterstützung von Medizinern in strukturschwachen Regionen per Online-Kommunikation. Bislang ist nur eine einzige telemedizinische Leistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden – die Fernwartung von Herzschrittmachern. Mentzinis: "Das eHealth-Gesetz muss endlich das Tor in die digitale Zukunft des Deutschen Gesundheitswesens aufstoßen, damit Patienten auch hierzulande von reibungslos vernetzten Versorgungsprozessen profitieren können." (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen