Trilog-Verhandlungen stehen vor dem Abschluss


Bitkom hält EU-Urheberrichtlinie für nicht entscheidungsreif
Rohleder: "Die Urheberrechtsreform der EU gefährdet Innovationen"



Die Verhandlungen über eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie stehen vor dem Abschluss. Zum voraussichtlich letzten Mal beriet sich der Trilog aus Kommission, Parlament und Ministerrat zur Urheberrechtsreform. Trotz der intensiven Verhandlungen in den letzten Wochen sieht Bitkom an entscheidenden Stellen bis dato keine inhaltliche Verbesserung und kritisiert den Richtlinienentwurf. "Die Urheberrechtsreform der EU gefährdet Innovationen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

"Die Richtlinie hält die urheberrechtlichen Hürden für Text-Data-Mining europaweit aufrecht. Die EU konterkariert damit ihre eigenen Ziele im Bereich Künstliche Intelligenz." Data Mining beschreibt die Analyse von großen Datenmengen, z.B. von im Internet frei verfügbaren Texten. Im Trilog ist weiterhin strittig, ob solche Texte ohne eine Erlaubnis durch die Urheber zum Beispiel zum Training von Übersetzungsprogrammen verwandt werden dürfen. Die Bundesregierung will diese rechtlichen Hürden im Interesse von Künstlicher Intelligenz abbauen, konnte sich aber im Rat bisher noch nicht durchsetzen. Gleiches gilt für die Europäische Kommission.

Aus Bitkom-Sicht besteht durch die Richtlinie auch die Gefahr, dass Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzer bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren müssen – egal ob Texte, Bilder, Musik, Videos oder Software.

"Wenn sie solche Upload-Filter verlangt, muss sich die EU zurecht den Vorwurf der Zensur gefallen lassen", so Rohleder. "Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung würde durch die Urheberrechtsreform massiv eingeschränkt werden." Zahlreiche Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, könnten betroffen sein. Der nach dem EU-Parlament vorgesehene Geltungsbereich beginnt bei jeglichen Foren, geht über kommerzielle Enzyklopädien und einige Cloud-Dienste bis hin zu den großen sozialen Netzwerken.

Zudem sollen durch die Richtlinie Software-Entwickler mit Urhebern in der Kreativwirtschaft gleichgestellt werden und unter anderem das Recht erhalten, von ihnen entwickelte Software und Programmcodes auch nach Jahren noch von ihren Auftraggebern zurückzufordern. Rohleder: "Was zunächst sinnvoll klingt, wäre für die Softwarebranche fatal." Auch in diesem Punkt vertritt die Bundesregierung die entgegengesetzte Position zum Richtlinienentwurf des EU-Parlaments. Dort soll der Entwurf noch vor der Europawahl im Mai 2019 formal verabschiedet werden. (Bitkom: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 08.02.19

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen