Hohe Abgaben auf externe Festplatten gefordert


Vergütungsrelevante Privatkopien: Verwertungsgesellschaften fordern 7 bzw. 9 Euro pro externe Festplatte
Studie zur Nutzung von externen Festplatten: Weniger als 3 Prozent einer externen Festplatte werden nach Auffassung der Hersteller für vergütungsrelevante Privatkopien verwandt


(16.07.12) - Nun werden auch für externe Festplatten von den Verwertungsgesellschaften hohe Abgaben gefordert. Damit soll das legale Kopieren von Musik, Videos und Co. vergütet werden. Allerdings werden die Festplatten für solche Kopien fast gar nicht genutzt. Das ergab eine aktuelle und repräsentative Studie der GfK, die der Hightech-Verband Bitkom und der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) in Auftrag gegeben hatten. Weniger als 3 Prozent einer externen Festplatte werden nach Auffassung der Hersteller für vergütungsrelevante Privatkopien verwandt. "Für diese durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 bzw. 9 Euro Abgaben pro Stück erhoben werden", kritisiert Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung."

Das zeigt sich auch in den anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy fordert seit kurzem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Pro verkauftem USB-Stick verlangt die ZPÜ ab dem 1. Juli bis zu 1550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1850 Prozent höhere Sonderabgaben als bisher. Dies könnte zahlreiche dieser Produkte um bis zu 2 Euro verteuern. "Die ZPÜ setzt ihre Praxis überhöhter Forderungen fort. Daher gehört, wie in anderen europäischen Ländern, das System der Pauschalabgaben insgesamt auf den Prüfstand", sagt Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM.

Im November 2011 hatten die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG WORT und VG Bild-Kunst rückwirkend zum 01.01.2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Für Festplatten mit einer Speicherkapazität von unter 1 Terabyte fordern sie 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben, für größere Festplatten 9 Euro.

Laut aktueller GfK-Studie besitzt jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 Gigabyte. 55 Prozent davon ist ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich ein Viertel (24 Prozent) des Speicherplatzes wird durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent des Speicherplatzes entfällt auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe, für die auch keine Abgaben erhoben werden dürfen.

Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich z.B. um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt.

Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung von externen Festplatten basieren auf einer Nutzungsstudie der GfK im Auftrag von Bitkom und dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM). Die schriftliche Befragung erfolgte im April/Mai 2012 innerhalb des GfK Konsumentenpanels und ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen