Compliance beim Urheberrecht


Reform des Urheberrechts überfällig: Bitkom veröffentlicht Stellungnahme - EU-Konsultation zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt
Bitkom warnt davor, das Setzen von Links auf geschützte Inhalte im Internet von der Erlaubnis der Rechteinhaber abhängig zu machen

(25.03.14) - Bitkom hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zum Thema Urheberrecht beteiligt. "Das Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform und muss besser an das digitale Zeitalter angepasst werden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nachdem jahrelang wenig passiert ist, sei es dafür nun höchste Zeit. Die Kommission hat alle Betroffenen und Interessierten dazu aufgerufen, ihre Meinung zu möglichen Änderungen des Urheberrechts auf EU-Ebene zu äußern. Grundlage ist ein Katalog von 80 Fragen, der verschiedenste Aspekte des Urheberrechts abdeckt: Von Lizenzierungsfragen und Schrankenregelungen über Pauschalabgaben bis zur Rechtsdurchsetzung. Die Frist dazu endet am 5. März 2014. Im Juni will die Kommission erste Lösungsvorschläge in einem Whitepaper präsentieren.

Zum Thema Lizenzen haben Europaparlament und EU-Ministerrat bereits eine Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung, zum Beispiel durch Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, verabschiedet. Die Richtlinie soll unter anderem die Lizenzierungswege im Urheberrecht vereinfachen. "Von einem einfachen Lizenzierungssystem, von dem Rechteinhaber, Verwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren, sind wir in Europa noch weit entfernt", sagte Rohleder. Deshalb unterstütze der Bitkom die Überlegungen der Kommission, ein europaweites Registrierungs- und Identifikationssystem einzuführen. Damit sollen die Nutzer einfacher und schneller feststellen können, wer der Urheber eines Werks ist und wem welche Rechte daran zustehen.

Eine wichtige Frage ist, wie künftig Links urheberrechtlich zu bewerten sind. "Der Bitkom warnt davor, das Setzen von Links auf geschützte Inhalte im Internet von der Erlaubnis der Rechteinhaber abhängig zu machen", sagte Rohleder. Damit würde man gleichzeitig auch das fest im Urheberrecht verankerte Zitatrecht in Frage stellen. Rohleder: "Das Verlinken von Inhalten ist eines der Grundprinzipien des Internet und eines seiner größten Stärken. Eine urheberrechtliche Erlaubnis hierfür würde die Meinungsfreiheit stark einschränken."

Die Kommission hat auch gefragt, ob das Ansehen von Streams im Internet zukünftig eine urheberrechtsrelevante Nutzung darstellen soll. In Deutschland machte in diesem Zusammenhang der Redtube-Fall Schlagzeilen, als Tausende Nutzer eines Portals für Pornofilme abgemahnt wurden. Die Begründung lautete, dass die Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme konsumiert haben, die von dem Portal unrechtmäßig angeboten wurden. Dieser Fall zeigt, wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren. Damit würden Nutzer kriminalisiert, die kaum beurteilen können, ob etwas legal oder illegal veröffentlicht wurde. Die deutsche Bundesregierung bewertet das Anschauen von Streams nicht als vom Urheber zu genehmigende Nutzung. Das sollte auch auf europäischer Ebene gelten.

Von besonderer Bedeutung für die IT-Branche ist das System der urheberrechtlichen Abgaben auf Geräte und Speichermedien. Damit sollen Musiker, Autoren, Filmschaffender und andere Urheber für das legale Kopieren, der so genannten Privatkopie, von geschützten Inhalten entschädigt werden. In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrere Konsultationen zu diesem Thema, die wertvolle Informationen über das ineffiziente und intransparente Pauschalabgabensystem zusammengetragen haben. In der Vergangenheit folgten jedoch keine Reformen. "Das derzeitige Abgabensystem passt nicht mehr in die digitale Welt", betonte Rohleder. "Die Geräteabgabe muss durch effektivere Modelle ersetzt werden. Dazu sollte die EU-Kommission im geplanten Whitepaper konkrete Vorschläge machen."

Die Bitkom-Stellungnahme zur EU-Konsultation ist im Internet abrufbar unter: http://www.bitkom.org/de/themen/54834_78786.aspx.
Das Bitkom Whitepaper Urheberrecht finden Sie hier: http://www.bitkom.org/de/publikationen/78521_75973.aspx.
(Bitkom. ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen