Bitkom begrüßt Zustimmung zum Privacy Shield


Privacy Shield: EU-Mitgliedsstaaten stimmen verbessertem Text der Vereinbarung zu
Abkommen ist wichtige Grundlage für Datentransfers von Unternehmen



Der Digitalverband Bitkom hat die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten zum "EU-U.S. Privacy Shield" begrüßt. "Der Weg für einen rechtssicheren Datenaustausch mit den USA ist frei", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. "Die deutsche Wirtschaft ist stark exportorientiert und die USA einer der wichtigsten Handelspartner. Internationale Geschäftsbeziehungen funktionieren nur durch den Transfer personenbezogener Daten. Das Privacy Shield wird es Unternehmen ermöglichen, Daten ohne hohen bürokratischen Aufwand in die USA zu übermitteln."

Davon profitiere vor allem der Mittelstand. Das Privacy Shield stärke zudem alternative Transfermechanismen wie die Standardvertragsklauseln. So ist die Ombudsperson in Fällen von Datenschutzverstößen der Geheimdienste auch für die anderen Transfermechanismen zuständig. Die heutige Abstimmung der nationalen Staaten in der so genannten Artikel-31-Gruppe war die Voraussetzung dafür, dass die EU-Kommission das EU-U.S. Privacy Shield verabschieden kann. Dehmel sagte: "Die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten bereitet nun den Weg für einen neuen transatlantischen Rechtsrahmen beim Datenschutz."

Im Februar 2016 hatte die EU-Kommission ihren ersten Entwurf des neuen Abkommens vorgelegt. Es ist die Nachfolgeregelung des Safe Harbor Abkommens, das vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. "Das Privacy Shield bringt gegenüber dem Safe Harbor Abkommen substanzielle Verbesserungen beim Datenschutz", sagte Dehmel.

Auf Empfehlung der Datenschutzaufsichtsbehörden (Artikel-29-Gruppe) und des EU-Datenschutzbeauftragten wurde der Wortlaut des Privacy Shields von den beiden Seiten noch einmal überarbeitet und konkretisiert. Insbesondere bei der Löschpflicht und der Regelung zur Weitergabe von Daten an Dritte wurde nachgebessert. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Eine längere Speicherung der Daten und deren Weiterverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel für Forschungszwecke. Auch enthält das Privacy Shield jetzt zusätzliche Klarstellungen von den US-Behörden zur massenhaften Speicherung von Daten. Dehmel sagte: "Beide Verhandlungspartner haben Unklarheiten aus dem Weg geräumt. Das schafft eine gute Basis für die zukünftige Zusammenarbeit beim Datenschutz zwischen der EU und den USA." (Bitkom: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 25.08.16

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen