Bitkom: Leistungsschutzrecht drängt kleine Anbieter aus dem Markt Verlage wollen weiter ihre Inhalte bei Google anzeigen lassen
(27.08.13) - Der Bitkom sieht seine Kritik am Leistungsschutzrecht bestätigt. So habe die beliebte Newssuchmaschine Rivva angekündigt, aufgrund der neuen Rechtslage keine Anrisstexte mehr anzuzeigen. "Wir haben von Anfang an gewarnt: Das Gesetz ist innovationsfeindlich und schadet gleichermaßen den Internetnutzern wie der Netzwirtschaft. Genau das erleben wir jetzt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Zudem sind etliche Details des Gesetzes weiterhin unklar, Gerichtsverfahren damit vorprogrammiert. "Bürokratie und Rechtsunsicherheit sind Gift für Start-ups. Innovative Ideen im Netz werden es in Deutschland künftig noch schwerer haben", so Rohleder. Aber auch die Verlage selbst gehörten zu den Verlierern, da ihnen Leser für ihre Medienangebote verloren gingen, die durch Newsaggregatoren wie Suchmaschinen erst auf Inhalte aufmerksam würden.
Bei Google, das im Zentrum der Kritik der Verlage stand, ändert sich dagegen vorerst nichts. Google wird ab 1. August nur noch Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche anzeigen, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Dabei zeichnet sich ab, dass fast ausnahmslos alle und auch große Verlage, die zuvor vehement für ein Leistungsschutzrecht gestritten hatten, weiterhin dort gelistet sein wollen. "Die für alle beste Lösung wäre, das Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht schnell wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen", so Rohleder. "Dieser deutsche Sonderweg führt ins Nichts." (Bitkom: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
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