Bitkom: Leistungsschutzrecht drängt kleine Anbieter aus dem Markt Verlage wollen weiter ihre Inhalte bei Google anzeigen lassen
(27.08.13) - Der Bitkom sieht seine Kritik am Leistungsschutzrecht bestätigt. So habe die beliebte Newssuchmaschine Rivva angekündigt, aufgrund der neuen Rechtslage keine Anrisstexte mehr anzuzeigen. "Wir haben von Anfang an gewarnt: Das Gesetz ist innovationsfeindlich und schadet gleichermaßen den Internetnutzern wie der Netzwirtschaft. Genau das erleben wir jetzt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Zudem sind etliche Details des Gesetzes weiterhin unklar, Gerichtsverfahren damit vorprogrammiert. "Bürokratie und Rechtsunsicherheit sind Gift für Start-ups. Innovative Ideen im Netz werden es in Deutschland künftig noch schwerer haben", so Rohleder. Aber auch die Verlage selbst gehörten zu den Verlierern, da ihnen Leser für ihre Medienangebote verloren gingen, die durch Newsaggregatoren wie Suchmaschinen erst auf Inhalte aufmerksam würden.
Bei Google, das im Zentrum der Kritik der Verlage stand, ändert sich dagegen vorerst nichts. Google wird ab 1. August nur noch Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche anzeigen, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Dabei zeichnet sich ab, dass fast ausnahmslos alle und auch große Verlage, die zuvor vehement für ein Leistungsschutzrecht gestritten hatten, weiterhin dort gelistet sein wollen. "Die für alle beste Lösung wäre, das Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht schnell wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen", so Rohleder. "Dieser deutsche Sonderweg führt ins Nichts." (Bitkom: ra)
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Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.
Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."
Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.
Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.
Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."
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