Anstehende TAL-Entscheidung


Breko mit Appell an die Bundesnetzagentur: Entgelte für die TAL müssen deutlich sinken, um den Glasfaserausbau in Deutschland zu forcieren
Die von der Telekom Deutschland geforderte Erhöhung der TAL-Entgelte von 10,20 Euro auf 12,90 Euro sei das vollkommen falsche Signal für raschen Glasfaserausbau


(14.02.11) - Die Telekom Deutschland verfügt mit der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zum Endkunden über ein wichtiges Vorleistungsprodukt, das die alternativen Telekommunikationsanbieter zur Realisierung eigener Endkundenangebote dringend benötigen. Am 20.01.2011 hat die Telekom Deutschland GmbH einen neuen Entgeltantrag für die TAL bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Demnach sollen die Wettbewerber monatlich für die "letzte Meile" zu ihren Kunden an den Ex-Monopolisten ab dem 01. April 2011 drei Jahre lang – statt bisher zwei Jahre – über 25 Prozent mehr zahlen.

In Deutschland werden bereits mehr als 10 Millionen Telefon- und Breitbandanschlüsse der Wettbewerber mithilfe der TAL realisiert. Allein die Mitglieder des Bundesverbandes Breitbandkommunikation e.V. (Breko) haben über 6,5 Millionen TALs gemietet.

Der Präsident des Breko, Ralf Kleint, betont: "Die von der Telekom Deutschland geforderte Erhöhung der TAL-Entgelte von 10,20 Euro auf 12,90 Euro ist das vollkommen falsche Signal für raschen Glasfaserausbau. Auch und gerade in der Fläche ist eine deutliche Absenkung der TAL-Entgelte erforderlich. Die Mitgliedsunternehmen des Breko werden dann den Glasfaserausbau deutlich intensiver vorantreiben und bei der Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung mithelfen können."

Gerade die alternativen Telekommunikationsanbieter seien zu Investitionen in bislang unterversorgten, ländlichen Gebieten bereit. Allein die Breko-Unternehmen hätten im Jahr 2010 rund 1,5 Mrd. Euro in den Glasfaserausbau, vor allem in die so genannten "weißen Flecken", investiert.

Fest steht: In den nächsten Jahren werden nicht in alle Häuser in Deutschland Glasfaseranschlüsse gelegt werden können. Daher ist der Breko der Überzeugung, dass für den schnellen und wirtschaftlich tragfähigen Glasfaserausbau bis zum Endkunden Zwischenschritte erforderlich sind. Ein solcher Zwischenschritt sei die Verlegung von Glasfasern bis zum Kabelverzweiger (KVz), den "grauen Verteilerkästen" am Straßenrand.

Hierdurch wird die Kupferstrecke zum Kunden so kurz, dass Bandbreiten von bis zu 50 MBit/s möglich werden. Dieser Zwischenschritt eines effizienten Glasfaserausbaus bis zur Wohnung des Kunden (FTTB/FTTH) sei jedoch angesichts des deutlich überhöhten Entgelts für die TAL unwirtschaftlich.

Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers sagt: "Der regulierte Preis für die Miete der TAL hat besonderen Einfluss auf die wirtschaftlich tragfähige Realisierung leistungsfähiger Breitbandanbindungen. Insbesondere die deutliche Absenkung der KVz-TAL ist daher eine wichtige Stellschraube für die Forcierung des flächendeckenden Glasfaserausbaus in Deutschland." Hinzu komme, dass die Telekom Deutschland durch die hohen Einnahmen aus ihrem bereits abgeschriebenen Kupfernetz keinerlei Anreize erhalte, selbst in eine moderne Glasfaserinfrastruktur zu investieren. Gleichzeitig würden den Wettbewerbern die Finanzmittel entzogen, die sie für eigene Infrastrukturinvestitionen benötigen.

In der Vergangenheit hat die BNetzA die Entgelte für die TAL auf der Grundlage der Wiederbeschaffungskosten des Kupfernetzes der Telekom Deutschland berechnet. Breko-Präsident Kleint erläutert: "Die bisherige TAL-Berechnungsgrundlage haben wir immer wieder scharf kritisiert, denn das 'alte' Kupfernetz ist fast vollständig abgeschrieben und verursacht nur noch geringe Kosten. Das muss in Form von deutlich niedrigeren TAL-Entgelten berücksichtigt werden."

Das Verwaltungsgericht Köln und der Europäische Gerichtshof hätten bereits bestätigt, dass bei der Festlegung des TAL-Entgeltes die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen seien.

In einem aktuellen Gutachten quantifizieren nun die Professoren Gerpott und Winzer unter Rückgriff auf die von der Bundesnetzagentur in 2009 ermittelten Wiederbeschaffungskosten die tatsächlichen TAL-Kosten. Diese setzen sich zusammen aus den historischen Herstellungskosten und den voraussichtlichen Erneuerungsinvestitionen. Die Berücksichtigung tatsächlicher Kosten ergibt selbst bei einer Beteiligung der Wettbewerber am Vermarktungsrisiko für gebaute aber nicht mehr nachgefragte TAL ein maximal vertretbares Entgelt in Höhe von 4,24 Euro für die KVz-TAL und eine Preisobergrenze von 6,94 Euro für die HVt-TAL.

"Diese Methodik muss zur Grundlage für die anstehende TAL-Entscheidung gemacht werden", appelliert Albers an die Bundesnetzagentur. "Die in der Vergangenheit angewendete Berechnungsgrundlage hat zu deutlich überhöhten Vorleistungspreisen geführt und entzieht den Wettbewerbern jährlich rund 400 Mio. Euro Investitionsmittel. Dies muss auch im Interesse des Breitbandausbaus in Deutschland und im Sinne der Verbraucher ein Ende haben." (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen