Blockiert Deutsche Telekom den Breitbandausbau in der Fläche? - Ex-Monopolist verhalte sich bis heute "außerordentlich destruktiv" City-Carrier drängen auf Umsetzung der Regulierungsanordnung
(02.11.09) - Die Deutsche Telekom AG erschwere Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Schaltverteilern und behindere dadurch massiv die Investitionen von alternativen Breitbandanbietern in ländlichen Regionen. So lautet der Vorwurf von Breko an die Adresse des Ex-Monopolisten.
Bereits im März 2009 hatte die Bundesnetzagentur der Telekom auferlegt, Wettbewerbern den Zugang zu deren Schaltverteilern zu gewähren. Der Schaltverteiler wird an einem Ort errichtet, der vor der Verzweigung der Hauptleitung in die jeweiligen Kabelverzweiger liegt. Durch diesen Zugang werden alternative Carrier in die Lage versetzt, ländliche Gebiete mit Breitband wirtschaftlich zu erschließen.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) vertritt über 30 alternative Carrier und sieht in der Verweigerungshaltung der Telekom ein völlig überflüssiges Störmanöver. "Mit dem Netzausbau zum Schaltverteiler könnten viele unserer Mitgliedsunternehmen beim Breitbandausbau auf dem Lande richtig Gas geben", sagt Stephan Albers, Geschäftsführer des Breko. "Das Konzept des Schaltverteiler-Zugangs passt genau für die Gegenden, in denen die Deutsche Telekom selbst gar nicht investieren will!"
Die Entscheidung, die Teilnehmeranschlussleitung am Schaltverteiler zu ermöglichen, sei ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. Allerdings verhalte sich der Ex-Monopolist bis heute außerordentlich destruktiv. Einerseits habe die Telekom im Eilverfahren gegen diese Entscheidung geklagt und damit ihren ohnehin unzutreffenden Vorwurf konterkariert, die alternativen Carrier würden sich an einer Breitbanderschließung in der Fläche nicht ausreichend beteiligen. Andererseits seien die von der Telekom bereitgestellten Informationen völlig unbrauchbar.
Albers verweist auf die rapide gestiegene Nachfrage nach Schaltverteilerzugang durch alternative Breitbandanbieter und bedauert, "dass die Telekom hier nicht fair spielt". Ähnlich äußert sich auch Michael Bergeritz, Geschäftsführer der eifel-net: "Mit den bisher bereitgestellten Informationen durch die Telekom können wir nicht zuverlässig prüfen, ob ein Zugang zum Schaltverteiler sinnvoll oder überhaupt möglich ist." Da auch auf Nachfrage keine verwertbaren Informationen bereitgestellt würden, planen die Wettbewerber, einen weiteren Zugangsordnungsantrag bei der Bundesnetzagentur zu stellen. (Breko: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen