Wenig Rückenwind durch den Regulierer


Breko sieht beim Mustervertrag der Bundesnetzagentur für den Schaltverteiler-Zugang erhebliche Schwachstellen
Skeptisch sieht der Breko aber auch die durch die Beschlusskammer getroffenen Regelungen zu Vertragsstrafen für den Fall einer nicht termingerechten Bereitstellung des Schaltverteilers

(31.05.11) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (Breko) sieht erhebliche Schwachstellen bei dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag für den Schaltverteiler-Zugang. Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen Wettbewerber die Errichtung eines Schaltverteilers bei der Telekom nachfragen können. Mithilfe des Schaltverteilers können die Wettbewerber einen Teil der Kupferleitung durch Glasfaser ersetzen und den Kunden dadurch hochbitratige Breitbandanschlüsse auch dort anbieten, wo es kein VDSL-Angebot der Telekom gibt.

"Mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung hätten wir uns hier deutlich mehr Rückenwind durch den Regulierer gewünscht", äußert sich Breko-Präsident Ralf Kleint skeptisch.

Kritik übt der Breko vor allem an der Begrenzung des Schaltverteiler-Zugangs auf solche Bereiche, in denen wegen der Länge der Anschlussleitung nicht wenigstens die Hälfte aller Haushalte mit einer Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s downstream versorgt werden können. "Mit der Beschränkung auf extrem unterversorgte Gebiete mit Bandbreiten von weniger als 1 MBit/s wird das Potenzial des Schaltverteiler-Konzepts bei weitem nicht ausgenutzt", gibt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers zu bedenken. "Über eine Schaltverteileranbindung könnten auch in ländlichen Regionen Bandbreiten von bis zu 50 MBit/s realisiert werden. Dieser wenig ambitionierte Ansatz des Regulierers passt nicht zu dem ambitionierten Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2014 mindestens 75 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s und mehr zu versorgen."

Skeptisch sieht der Breko aber auch die durch die Beschlusskammer getroffenen Regelungen zu Vertragsstrafen für den Fall einer nicht termingerechten Bereitstellung des Schaltverteilers. "Die langjährige Erfahrung mit anderen Vorprodukten der Telekom zeigt, dass eine fristgerechte Bereitstellung allenfalls dort funktioniert, wo die Bereitstellungsfristen über wirkungsvolle Vertragsstrafen abgesichert werden", führt Albers weiter aus. "Eine Vertragsstrafe von einmalig 500 Euro wird die notwendige disziplinierende Wirkung aber kaum entfalten können. Schon heute gibt es Schaltverteilerprojekte, bei denen eine Vielzahl der bestellten Schaltverteiler nicht termingerecht verfügbar sind."

Schließlich ist der Breko auch mit der mangelhaften Sicherung einer nichtdiskriminierenden Behandlung von Schaltverteilerprojekten der Wettbewerber gegenüber eigenen Ausbauplanungen der Telekom im Schaltverteilervertrag unzufrieden. Der Verband hatte hierzu im Verfahren eine konkrete Systematik ausformuliert, durch die die notwenige Transparenz gewährleistet werden sollte. "Die seitens der Bundesnetzagentur gewählte Prioritäten-Konzeption lässt demgegenüber erhebliche Lücken, so dass es im Einzelfall schwer festzustellen sein wird, ob die Telekom eigene Ausbauplanungen gegenüber Schaltverteileranfragen der Wettbewerber bevorzugt", sieht Albers auch diesbezüglich noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen