Ratsentwurf zur EU-Datenschutzgrundverordnung: BvD e.V. sieht in dem aktuellen Einigungsergebnis des Rates ein ernsthaftes Problem für die Gewährleistung des Datenschutzes in Europa Der BvD kritisiert die fehlende Auseinandersetzung im Rat mit einer praktikablen und sinnvollen Datenschutzkontrolle - Nach Ansicht des BvD ist das reine Aufsichtsbehördenmodell im Datenschutz derzeit nicht funktionsfähig
(13.07.15) - Nach Ansicht des BvD stellt der Entwurf des Rates nur eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf, mit denen formal eine einheitliche rechtliche europaweite Regelung geschaffen werden kann. Der Ratsentwurf enthält aber, anders als die Entwürfe von Kommission oder Parlament, kein geeignetes Instrument, mit denen die Regeln sachgerecht umgesetzt, kontrolliert oder gar überwacht werden können.
"Der Ratsentwurf schafft das weltweit einzigartige deutsche Vorreitermodell von einer interessengerechten und sinnvollen betrieblichen Eigenkontrolle ab und baut dafür in allen EU-Staaten nie da gewesene bürokratische Hürden im Namen des Datenschutzes auf. Z.B. müssen nun alle EU-Unternehmen die Aufsichtsbehörden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen oder anderen Vorgängen beteiligen, bedürfen teilweise gar der Genehmigung, obwohl Deutschland seit 1978 bessere Erfahrungen mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemacht hat" sagte Marco Biewald, Vorstand des BvD.
Der BvD kritisiert die fehlende Auseinandersetzung im Rat mit einer praktikablen und sinnvollen Datenschutzkontrolle. Nach Ansicht des BvD ist das reine Aufsichtsbehördenmodell im Datenschutz derzeit nicht funktionsfähig. "Deutschland verfügt über nicht ganz 500 Behördenmitarbeiter im Datenschutz, Großbritannien über 400, Schweden gar nur über 40 und Irland über 30 – wie sollen solch ausgestattete Behörden ihren neuen Pflichtaufgaben nachkommen, geschweige denn, die Durchsetzung all dieser Regelungen realisieren? Wie soll eine solche Behördenstruktur in der EU einheitliche Regeln in ganz Europa schaffen? Für all diese Aufgaben gab es in Deutschland bisher den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, dessen Funktion der Rat, im Gegensatz zum EU-Parlament, ersatzlos streicht", kritisierte Biewald. "Eine solche Einigung ist keine Einigung, sondern eine vom EU Parlament erkannte aber vom Rat vertane Chance, einen zeitgemäßen praktikablen Datenschutz in Europa aufzubauen". (BvD: ra)
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
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