Datenübertragung nur als strukturierter Datensatz


BMI-Entscheidung: Jedes zweite Unternehmen von E-Rechnungsverordnung betroffen
Heute werden immer noch gut 80 Prozent der elektronischen Rechnungen als PDF verschickt - Künftig sind PDF-Rechnungen nicht mehr ausreichend,



Am 27. Juni 2017 hat das Bundesministerium des Inneren eine Rechtsverordnung veröffentlicht, durch die die Ermächtigung des E-Government-Gesetzes mit der Änderung zur E-Rechnung in Kraft getreten ist. Die zentralen Punkte sind:
1. Alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung werden zukünftig verpflichtet, elektronische Rechnungen zu verschicken.
2. Das vorgeschriebene Standard-Format wird die XRechnung sein.
3. Eine Datenübertragung ist nur noch als strukturierter Datensatz zulässig. PDF-Rechnungen sind nicht länger zulässig.

Bisher war nur die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Neu ist jetzt, dass auch die Lieferanten des Public Sectors keine Wahl mehr haben und künftig E-Rechnungen verschicken müssen. Dadurch ist automatisch rund jedes zweite Unternehmen in Deutschland betroffen, denn circa 50 Prozent der Unternehmen haben eine Geschäftsbeziehung mit mindestens einer öffentlichen Institution.

Marcus Laube, Gründer und Geschäftsführer der E-Invoicing-Anbieterin crossinx, kommentiert die Entscheidung des BMI und die Marktsituation in Deutschland.

"Dass die elektronische Rechnung kommt, ist keine Überraschung. Im Rahmen der digitalen Agenda der Bundesregierung war die Umstellung auf digitale Rechnungsprozesse längst beschlossene Sache. Der Public Sector muss seine Prozesse digitalisieren – und stellt sich dennoch bis heute zu großen Teilen tot. Jetzt erwischt es die Zögerlichen umso härter: 2018 kommt nicht nur die verpflichtende Umstellung, sondern auch ein vorgeschriebenes Format für elektronische Rechnungen. Damit ist das Ende der PDF-Rechnung gekommen. Sie verliert dann ihre Gültigkeit.

Bisher war nur die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Neu ist jetzt, dass auch die Lieferanten des Public Sectors keine Wahl mehr haben und künftig E-Rechnungen verschicken müssen. Dadurch ist automatisch rund jedes zweite Unternehmen in Deutschland betroffen, denn circa 50 Prozent der Unternehmen haben eine Geschäftsbeziehung mit mindestens einer öffentlichen Institution. Das liegt auch daran, dass die Verpflichtung nicht nur die Ministerien betrifft, sondern auch Krankenhäuser, Kitas, Sparkassen, Stadtwerke und ähnliche Einrichtungen. Zusätzlicher Druck entsteht durch die Format-Vorschrift: Heute werden immer noch gut 80 Prozent der elektronischen Rechnungen als PDF verschickt. Künftig sind PDF-Rechnungen nicht mehr ausreichend, sondern nur ein strukturierter Datensatz wird als E-Rechnung offiziell anerkannt. Bisher war die PDF-Rechnung quasi der "Kompromiss" für alle, die nicht komplett analog arbeiten wollten. Aber durch die Format-Vorschrift müssen die Rechnungsversender nun die Anforderungen zwingend erfüllen. Bis 2018 wird wird sich der Prozentsatz elektronischer Rechnungen also dramatisch erhöhen: von heute rund 15 Prozent hin zu einer vollständigen Umstellung. Allein die öffentliche Verwaltung in Deutschland wird so jährlich bis zu 6,5 Milliarden Euro einsparen können.

Die Rechtsverordnung des BMI setzt dem öffentlichem Sektor wie auch der Privatwirtschaft die Pistole auf die Brust. Alle Betroffenen müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen und strategisch klug vorgehen. Eine Umstellung auf Rechnungen in Form von strukturierten Datensätzen ist ungleich aufwändiger als der Versand per PDF. Ohne die Zusammenarbeit mit einem ERP-Anbieter oder Service Provider ist ein professioneller, strukturierter Umgang mit der E-Rechnung kaum möglich. Alle Betroffenen sollten sich daher besser gestern als heute informieren und die Umstellung zügig angehen.

Wir stehen in Deutschland vor einem bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesellschaft. Dieser Schubs vom Gesetzgeber war für eine notwendige Entwicklung in Deutschland absolut überfällig."
(crossinx:ra)

eingetragen: 21.07.17
Home & Newsletterlauf: 30.08.17

crossinx: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen