Verbots des reproduktiven Klonens von Menschen


Ethik und Compliance: Ethikrat sieht Klärungsbedarf hinsichtlich künstlich erzeugter Keimzellen und Embryonen
Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung ermöglichen die Herstellung von artifiziellen Keimzellen und Embryonen

(02.10.14) - Nach Einschätzung des Deutschen Ethikrates besteht zum Klonverbot zwar kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der durch die jüngsten Entwicklungen der Stammzellforschung ausgelöst würde. Allerdings sieht er Klärungsbedarf im Hinblick auf weitreichende ethische und rechtliche Fragen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit zwei möglichen Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken ergeben.

Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung ermöglichen die Herstellung von artifiziellen Keimzellen und Embryonen. Inwiefern diese Entitäten von den einschlägigen Gesetzen in Deutschland erfasst werden und welche ethischen und rechtlichen Herausforderungen sich durch die neuen technischen Möglichkeiten ergeben, erörtert der Deutsche Ethikrat in einer Ad-hoc-Empfehlung. Im Mittelpunkt stehen mögliche neue Herausforderungen für das Klonverbot und ethische Fragen, die sich im Zusammenhang mit künstlichen Keimzellen ergeben.

Bereits im Mai hatte sich der Deutsche Ethikrat auf eine Anfrage der Gesundheitsministerkonferenz im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit der aktuellen Forschung an humanen embryonalen Stammzellen, und an induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) befasst. In den nun vorliegenden Empfehlungen hat er konkreten Klärungsbedarf in zwei Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken identifiziert.

Der erste Bereich betrifft das Klonen von Menschen mittels Zellkerntransfer oder unter Verwendung von iPS-Zellen. Vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass auch das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken künftig zumindest technisch möglich wird.

Der zweite Bereich betrifft die Verwendung von Keimzellen, die aus iPS-Zellen gewonnen wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass künftig versucht wird, diese Technik auch beim Menschen zu Fortpflanzungszwecken einzusetzen, und zwar auch in Konstellationen, bei denen auf natürlichem Wege keine Fortpflanzung möglich ist. So könnten gleichgeschlechtliche Paare versuchen, mit beiden Elternteilen genetisch verwandte Kinder zu erzeugen. Denkbar wäre sogar die Vereinigung künstlich hergestellter männlicher und weiblicher Keimzellen von ein und demselben Individuum.

Der Ethikrat fordert zunächst präzisere und vereinheitlichte Legaldefinitionen für die einschlägigen Gesetze, insbesondere für die Begriffe Embryo und Totipotenz.

Er empfiehlt des Weiteren, die aus den neuen technischen Möglichkeiten zur Keimzellgewinnung resultierenden ethischen Fragen zu erörtern. Der Ethikrat hegt nicht nur Bedenken bezüglich der medizinischen Sicherheit und möglicher Auswirkungen auf die Nachkommen, sondern fordert eine öffentliche Diskussion zum Verhältnis der Generationen zueinander sowie zur Bedeutung von Natürlichkeit und Künstlichkeit am Anfang des menschlichen Lebens. Dabei wird auch zu klären sein, was es bedeutet, wenn im Rahmen der Fortpflanzung sowohl der Modus der Verschiedengeschlechtlichkeit als auch die Abstammung von zwei Personen aufgegeben würde.

Der Deutsche Ethikrat bekräftigt die Bedeutung des Verbots des reproduktiven Klonens von Menschen und empfiehlt angesichts der technisch offenbar näher rückenden Möglichkeiten, dass Deutschland auf ein internationales Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken hinwirkt. (Deutscher Ethikrat: ra)

Deutscher Ethikrat: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen