Auf die Datenschutzerklärung zugreifen


GPEN: Datenschutzvereinbarungen häufig nicht an mobile Endgeräte angepasst
Untersuchung belegt, warum es so wichtig ist, Webseiten für mobile Geräte zu optimieren

(06.10.14) - Das "Global Enforcement Network" (GPEN), ein Zusammenschluss internationaler Datenschutzbehörden, hat die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht, in der weltweit 1.211 Apps für mobile Endgeräte auf ihren Umgang mit persönlichen Daten ihrer Anwender hin beurteilt wurden. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass es die absolute Mehrheit der App-Hersteller versäumt, klar zu erklären, welche Informationen erfasst und wie diese verwendet werden. Auffallend dabei vor allem, dass es 43 Prozent der App-Anbieter allen Anschein nach versäumt haben, die Darstellung ihrer Datenschutzerklärung an die kleine Bildschirme der Mobilgeräte anzupassen. In der Folge werden viele maßgebliche Informationen nicht dargestellt oder sind nur nach umfangreichem Scrollen abrufbar. Häufig sind auch Schriften unlesbar klein.

Stefan A. Jörißen, Sn. Account Executive, DACH, BeNeLux & Eastern Europe bei Keynote, Unternehmen für Lösungen für das mobile und webbasierte Cloud-Testing und -Monitoring, kommentiert dieses Ergebnis:

"Diese Untersuchung belegt, warum es so wichtig ist, Webseiten für mobile Geräte zu optimieren. Das hat nicht nur etwas mit Ästhetik zu tun, sondern auch mit Funktionalität sowie dem Schutz von Daten und Privatsphäre der Anwender. Es ist einfach nicht akzeptabel, wenn der Besucher einer Site im Dunklen darüber gelassen wird, was mit seinen Daten geschieht und ob diese sicher sind oder nicht. Dies ist ein Paradebeispiel dafür, dass man Webseiten nicht einfach 'schrumpfen' kann, um sie auf den mobilen Zugriff vorzubereiten. Entwickler müssen sicherstellen, dass Seiten für den mobilen Einsatz durchdacht und optimiert sind. Und dazu zählt auch die einfache und leicht lesbare Präsentation der Datenschutzerklärung. Andernfalls verlieren Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden und unterminieren ihre Glaubwürdigkeit.

Um sicherzustellen, dass Anwender auch über beliebige mobile Endgeräte schnell und einfach auf die Datenschutzerklärung zugreifen können, müssen Entwickler ihre Site regelmäßig sowohl in der Desktop- als auch in der Mobilversion in Echtzeit über reale Geräte testen und überwachen. Dadurch lässt sich nachvollziehen, was ihre Anwender wirklich erwartet - unabhängig vom genutzten Mobilnetz, Endgerät und Standort. Nur eine exakte Überprüfung vor einer Bereitstellung und regelmäßige Kontrollen - denn fast täglich kommen neue Endgeräte hinzu - können gewährleisten, dass Anwender ihre Privatsphäre geschützt sehen und die Reputation eines Unternehmens nicht leidet."
(Keynote: ra)

Keynote: Kontakt und Steckbrief



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts

    Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.

  • Noch wichtige Details müssen angepasst werden

    Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.

  • Bitkom zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

    Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen