Arzneimittelsicherheit und Patientenrechte


Wirkstoffgleiche Arzneimittel: Vorgesehene Regelung im AMNOG-Entwurf unverantwortlich
Die jährlichen direkten Kosten durch Non-Compliance werden in Deutschland auf über 5-10 Milliarden Euro geschätzt


(29.09.10) - Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV), Berlin, begrüßt die Forderung des Bundesrates, beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die Arzneimittelsicherheit und die Patientenrechte stärker zu berücksichtigen.

"Wir halten die bisher im AMNOG-Entwurf vorgesehene Regelung für unverantwortlich, dass bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln lediglich eine Indikation übereinstimmen muss, damit die vom Arzt verordneten Präparate gegen andere ausgetauscht werden dürfen, für die die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat", sagt der Präsident der DGbV, Dr. John N. Weatherly in Berlin.

Patienten werden Medikamenten nicht vertrauen, bei denen statt ihrer Krankheit andere Indikationen in der Packungsbeilage aufgeführt sind. Das kann dazu führen, dass lebensnotwendige Arzneimittel nicht eingenommen und schwerwiegende Folgeschäden riskiert werden. Kaum auszudenken ist, wenn aufgrund dieses Austauschs einem Patienten ein körperlicher Schaden zugefügt wird. Außerdem sei die Haftungsfrage absolut offen.

Bereits heute nehmen Patienten mit einer chronischen Erkrankung, denen für einen längeren Zeitraum Medikamente verschrieben wurden, diese Medikamente nach einiger Zeit nicht mehr ein. Rund 20 Prozent bis 40 Prozent aller Patienten mit einer längerfristigen Arzneimittel-Verordnung, so schätzt man, setzen das Medikament vorzeitig ab.

Diese Therapieabbrüche gefährden in vielen Fällen nicht nur den Behandlungserfolg. Vielmehr werden damit Milliardensummen im Gesundheitswesen völlig unsinnig verschwendet. Die jährlichen direkten Kosten mangelnder Therapietreue (Non-Compliance) werden in Deutschland auf über 5-10 Milliarden Euro geschätzt. Man nimmt an, dass zusätzlich noch einmal Folgekosten in derselben Höhe entstehen, unter anderem durch eine Chronifizierung von Krankheitssymptomen.

Die Arzneimittelexperten der DGbV, der Mediziner Professor Dr. Dr. Dr. Dieter Adam, München, und Dr. Ulrich Krötsch, München, bisheriger Präsident der Bundesapothekerkammer und der Bayerischen Landesapothekerkammer, schließen sich der Forderung des Bundesrates und weiterer Experten an.

Auch sie fordern, dass im Rahmen von Rabattverträgen die ursprünglich verordneten Arzneimittel nur noch durch solche wirkstoffgleichen Präparate in der Apotheke ersetzt werden dürfen, die für alle diejenigen Krankheitsbilder zugelassen sind, bei denen auch die vom Arzt verschriebenen Medikamente eingesetzt werden sollen.

Die DGbV fordert den Gesetzgeber auf, sich nicht über einen solchen sinnvollen Vorschlag hinwegzusetzen und seine Verantwortung für die Patientensicherheit ernst zu nehmen. Schließlich sind eine bessere Patienten-Compliance und ein gutes Versorgungsmanagement mit den richtigen Medikamenten der beste Garant für eine effiziente Krankenbehandlung, die nicht durch kontraproduktive Rabattvertragsregelungen behindert werden sollte. (DGbV: ra)

DGbV: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen