DVD: "Impfregister ist datenschutzkonform möglich"


Thilo Weichert: "Gesundheitsschutz und Datenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden"
Für die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorhabens und auch um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewährleisten, muss die Zweckbindung der Daten gewahrt werden



Die Diskussion über eine Impfpflicht gegen Covid19 bzw. das Corona-Virus ist in vollem Gange. Klar ist dabei, dass eine solche generelle Impfpflicht der gesamten Bevölkerung nur über eine Corona-Impfregistrierung durchgesetzt und kontrolliert werden kann. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich nun dazu geäußert und behauptet, dass Datenschützer gegen ein solches Impfregister seien. Damit reiht sich der Minister in eine lange Reihe von Politikern ein, die das Datenschutzargument vorschieben. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) weist darauf hin, dass Datenschutz einer wirksamen Virusbekämpfung nie wirklich entgegenstand und dass Impfregister datenschutzkonform gestaltet werden können:

Der Aufbau einer Impfregistrierung bedarf, wie jede staatliche informationelle Maßnahme, einer gesetzlichen Grundlage, bei der die Eingriffe normenklar beschrieben und zugleich zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit rechtliche Datenschutzvorkehrungen getroffen werden. Aus Sicht der DVD gibt es legitime Argumente für eine Impfregistrierung der Bevölkerung im Interesse der Gesundheit. Für die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorhabens und auch um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewährleisten, muss die Zweckbindung der Daten gewahrt werden.

Dafür ist eine Etablierung dieser Registrierung in der Gesundheitsverwaltung sinnvoll. Diese sollte, um eine zu starke Zentralisierung zu vermeiden, bei den Landesgesundheitsämtern – mit einheitlicher Software – erfolgen, denen ein Austausch untereinander erlaubt wird, um Doppelerfassungen zu vermeiden. Durch eine Etablierung der Register bei den Landesgesundheitsämtern würde zudem die Kommunikation mit den örtlichen Gesundheitsämtern vereinfacht. Die Sanktionierung von Verstößen gegen eine mögliche Impfpflicht sollte der ärztlichen Fachverwaltung übertragen werden, die dem Patientengeheimnis unterliegt. Als Datengrundlage kann auf die Daten der Meldebehörden zurückgegriffen werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die sensiblen Gesundheitsdaten von der allgemeinen Ordnungsverwaltung und insbesondere der Polizei so weit wie möglich getrennt gehalten werden.

Bei einer Impfregistrierung sollte man sich nicht darauf beschränken, lediglich den Impfstatus der Menschen zu erfassen. Sinnvoll ist auch die Speicherung von Arbeitsverhältnissen im Bereich kritischer Infrastrukturen, um im Bedarfsfall kurzfristig zusätzlich nötige Impfangebote organisieren zu können. Sinnvoll ist aus Sicht der DVD auch die Aufnahme von Angaben, mit denen die gesundheitlichen Folgen der Impfung sowie Erkrankungen, also Impfdurchbrüche, erfasst werden. Der Zugriff auf diese Daten muss aber der unabhängigen Forschung vorbehalten bleiben, die zur Wahrung eines Forschungsgeheimnisses rechtlich verpflichtet wird. Dadurch werden zeitnahe Aussagen über den Infektionsverlauf ermöglicht – woran es in Deutschland seit Ausbruch der Pandemie fehlt.

Thilo Weichert, DVD-Vorstandsmitglied und Experte im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes, erläutert: "Gesundheitsschutz und Datenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dies darf sich im dritten Coronajahr nicht fortsetzen. Omikron hat uns gezeigt, dass wir wohl mittelfristig mit dem Virus leben müssen. Dies bedeutet, dass schnell und grundrechtsschonend gehandelt werden muss. Dies ist durch die Digitalisierung der Gesundheitsverwaltung und durch eine grundrechtskonforme Gesetzgebung auch möglich. Es geht nicht darum ´Bedenken second´ zu behandeln. Gesundheitsschutz, Digitalisierung und Datenschutz passen – mit gutem Willen und klugem Handeln – gut zusammen."

Frank Spaeing, Vorsitzender der DVD, ergänzt: "Die oft in Debatten geäußerte Behauptung, der Datenschutz stünde (u.a.) der Pandemiebekämpfung im Wege, ist toxisch. Wir wünschen uns von der neuen Bundesregierung und den Koalitionspartnern, dass sie mit dieser unleidigen Tradition brechen. Datenschützer stehen im konkreten Fall den Gesundheitspolitikern gerne zum Dialog zur Verfügung." (DVD: ra)

eingetragen: 07.01.22
Newsletterlauf: 22.03.22

DVD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen