Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen


eco: "Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung"
Dr. Merk: Reaktion der Bundesjustizministerin ist die falsche Antwort auf Karlsruhe


(05.03.10) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. sieht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ("Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß") durch die alte Bundesregierung verfassungswidrig und nichtig ist, zum Teil mit Freude und mit Sorge.

Der Verband äußert die Erwartung, dass jetzt ein grundsätzliches Umdenken seitens der Politik erfolgt, die bisher dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Privatsphäre zu wenig Bedeutung beigemessen habe.

Das Bundesverfassungsgericht habe Urteil zugleich hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich bringen würden. Die Entscheidung des Gerichts zur Kostenerstattung sei dabei höchst unbefriedigend. Der Gesetzgeber sei jetzt umso mehr dazu aufgerufen, die Kosten zu erstatten, um Standortnachteile für Deutschland und Preissteigerungen zu vermeiden.

Dazu sagte Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco:
"Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzgeber muss jetzt einen völlig neuen Anfang machen und ein neues Gesetz vorlegen.

Dabei wird der Datensicherheit der gespeicherten Vorratsdaten eine hohe Priorität zugemessen werden müssen. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.

Die Bundesregierung muss den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten, andernfalls wird die Branche zum Schaden des Standorts bedeutend geschwächt. Vor allem kleine und mittelgroße Anbieter sind in ihrer Existenz gefährdet, aber auch die Ziele des Breitbandausbaus stehen möglicherweise in Frage."

Rechtssicherheit für Internet-Provider: BVDW begrüßt Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt Rechtssicherheit für Internet-Provider. In einer Stellungnahme sagte BVDW-Vizepräsidenten Matthias Ehrlich:
"Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider. Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können. Das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger begrüßen wir ausdrücklich."

Merk: "Die Reaktion der Bundesjustizministerin ist die falsche Antwort auf Karlsruhe"
Die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger gab in einer ersten Reaktion zu verstehen, dass sie mit dem Karlsruher Urteil im Rücken nun auch auf europäischer Ebene die Vorratsdatenspeicherung beenden möchte.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisierte:
"Die Reaktion der Bundesjustizministerin ist die falsche Antwort auf Karlsruhe. Auf Kosten der Sicherheit sich zurückzulehnen, kann jetzt nicht der richtige Weg sein. Das Bundesverfassungsgericht hat uns Möglichkeiten aufgezeigt, wie es gehen kann. Diese müssen wir jetzt wahrnehmen und umgehend umsetzen." (eco: BVDW: Bayerisches Justizministerium: ra)

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