Verband der deutschen Internetwirtschaft mahnt den obersten Datenschützer Schleswig-Holsteins, die Vernunft walten zu lassen Oliver Süme: "Dr. Weicherts Kampf gegen Unternehmen und die Bevormundung von Internetnutzern ist sinnlos und gefährlich"
(18.10.11) - Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Dr. Thilo Weichert führt einen "einsamen Kampf" gegen Unternehmen und Facebook-Nutzer in seinem Bundesland, sagt eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft. Sein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz drohe Unternehmen Bußgelder an und mahne öffentliche Stellen ab, die Facebook-Fanpages betreiben oder den populären "Gefällt mir"-Button verwenden.
Mit seiner Initiative stoße er sogar in der Staatskanzlei auf Unverständnis. eco distanziert sich von Weicherts Drohungen gegen Unternehmen: Sein Vorgehen gegen ein alltägliches Kommunikationsmittel sei aus Sicht des Verbandes völlig kontraproduktiv.
"Dr. Weicherts Kampf gegen Unternehmen und die Bevormundung von Internetnutzern ist sinnlos und gefährlich. Nach außen entsteht der Eindruck, dass Datenschützer die Kommunikation ins 20. Jahrhundert zurückführen wollen", ärgert sich Oliver Süme, bei eco Vorstand für Recht, Regulierung und Politik. "Wir wollen alle einen hochwertigen Datenschutz, und die deutsche Internetwirtschaft arbeitet hier im internationalen Vergleich vorbildlich. Mit seinem Alleingang schadet Dr. Weichert diesem Anliegen massiv und erweckt einen völlig falschen Eindruck."
Nach Ansicht von eco bestehe die Aufgabe der Datenschützer darin, einen konstruktiven Dialog zu fördern und Unternehmen zu einem transparenten und verlässlichen Umgang mit Daten zu bewegen – nicht darin, eine Branche abzustrafen, für die Datenschutz ein hohes Gut und Voraussetzung für erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit ist. (eco: ra)
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Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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