Abkehr der Länder von Glücksspiel-Netzsperren?


Glücksspielstaatsvertrag: Sperrung von Websites ist für eco kein probates Mittel, um ein von Behörden gewünschtes Verhalten zu erzwingen
eco habe bereits mehrfach auf die nicht beabsichtigten Nebeneffekte der Sperren sowie auf die Gefahren für die grundrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit hingewiesen


(25.10.11) - Medienberichten zufolge steht eine neue Fassung des Glücksspielstaatsvertrags kurz vor der Unterzeichnung. Anders als frühere Entwürfe komme diese Version ohne Regelung zur netzseitigen Zugangssperrung von Websites aus – also ohne die sogenannten Internetsperren, mit denen deutsche Internetnutzer an der Nutzung hier nicht zugelassener Glücksspielangebote gehindert werden sollten.

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, zeigt sich noch skeptisch. Vorstandsvorsitzender Prof. Michael Rotert sagt: "Wir sind gespannt auf die neue Vertragsfassung. Die bisher bekannten Fassungen enthalten viele fragwürdige und wettbewerbsfeindliche Regelungen. Die Internetsperren waren nur das offensichtlichste von mehreren Problemen."

Die Sperrung von Websites ist für eco kein probates Mittel, um ein von Behörden gewünschtes Verhalten zu erzwingen. Das Verfahren bringt technische Schwierigkeiten und zudem eine Vielzahl von rechtlichen Problemen mit sich. eco hat bereits mehrfach auf die nicht beabsichtigten Nebeneffekte der Sperren sowie auf die Gefahren für die grundrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit hingewiesen. Zudem ist das Verfahren ineffektiv: Sperren können leicht umgangen werden und haben daher einen lediglich symbolischen Charakter.

Rotert begüßt die Abkehr der Länder von Glücksspiel-Netzsperren als längst überfällig: "Sperrmaßnahmen generell und insbesondere solche, die wettbewerblich motiviert zu Marktabschottungszwecken eingesetzt werden sollen, lehnt eco ab." Um den illegalen Glücksspielmarkt im Netz auszutrocknen, empfiehlt eco statt Sperrung und Repressalien die Schaffung eines attraktiven legalen Marktes. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • eco zum KRITIS-Dachgesetz

    Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des Digital Services Act

    Am 25. August 2023 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Massiver Eingriff in die Privatsphäre

    Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil am 22. September vergangenen Jahres entschieden hat, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung getroffen.

  • AGG mit etlichen Regelungslücken

    Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Das zuständige Bundesjustizministerium hat bisher weder einen Gesetzentwurf noch ein Eckpunktepapier vorgelegt.

  • Transfer personenbezogener Daten

    Das jüngst beschlossene Abkommen zwischen den USA und der EU ist bereits der dritte Versuch, einen sicheren Transfer personenbezogener Daten von Europa nach Amerika sicherzustellen. Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud, sieht auch in dem neuen Regulierungsversuch keine zufriedenstellende Lösung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen