Bilanz mit Fragezeichen - ein Jahr EU-DSGVO


Technische und organisatorische Maßnahmen müssen in Abwägung der Datenschutz- und IT-Sicherheits-Risiken ergriffen werden
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen



Von Thomas Kohl, Senior Business Development Deutschland bei Airlock einer Security Innovation von Ergon Informatik AG.

Die großen Urteile fehlen der europäischen Datenschutzgrundverordnung noch. Es kam zwar zu vielen Anzeigen, doch lediglich 75 Bußgelder wurden europaweit verhängt. Das häufig angedrohte, höchste Strafmaß von 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes wurde nie ausgereizt. Lässt sich daher sagen, dass die Unternehmen größtenteils ihre Hausaufgaben gemacht haben und Datenschutzverletzungen minimieren oder gar verhindern konnten? Mitnichten. Viele Anforderungen werden weiterhin von vielen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt. Falls doch, dann nur halbherzig. Personenbezogene Daten aber müssen laut Verordnung besser geschützt und verwaltet werden als bisher üblich. Es gibt also für die Firmen noch viel zu tun, um nicht in Konflikt mit dem europäischen Gesetz zu geraten. Unternehmen sollten vor allem die folgenden Vorschläge umsetzen:

>> Technische und organisatorische Maßnahmen müssen in Abwägung der Datenschutz- und IT-Sicherheits-Risiken ergriffen werden. Nur so kann glaubhaft nachgewiesen werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der DSGVO erfolgt.
>> Die Systeme mit personenbezogenen Daten müssen mit Rücksicht auf den Datenschutz sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechend geschützt sein.
>> Zustimmungserklärungen müssen zentral und vorgelagert eingeholt und verwaltet werden.
>> Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.

Entsprechende Investitionen in starke IT-Sicherheitslösungen, die bei der Einhaltung der europäischen Verordnung helfen, sind dringend geboten. Es drängt sich auf, Identitäten zentral zu verifizieren und zu berechtigen - auch wenn diese dezentral geführt werden. So lassen sich Richtlinien zentral durchsetzen und Aufzeichnungen für Audits einfacher führen. Das gilt auch für den Zugang zu personenbezogenen Daten und den Zugriff auf Webservices, die über eine zentrale Plattform mit vorgelagerter, starker Authentifizierung geschützt werden. So können alle Zugriffsrichtlinien zentral verwaltet und durchgesetzt und gemäß DSGVO geschützt werden.

Unternehmen benötigen daher in ihren Digitalisierungsbestrebungen im Idealfall eine derartige Gesamtlösung bestehend aus einer Web Application Firewall, einem API Security Gateway und einer Customer Identity und Access Management Lösung. Diese bietet neben dem vereinfachten Compliance Management auch noch weitere wichtige Vorteile wie:

>> verbesserte Benutzerfreundlichkeit durch Single Sign-on, User Self Services, Social Registration und Login und risikobasierte Authentifizierung über alle Applikationen
>> schnellere Time-to-Market, da die Applikationsentwicklung auf die Business Funktionen fokussieren kann.
>> deutliche Kostensenkung durch Konsolidierung der Sicherheitsmaßnahmen
>> höhere Verfügbarkeit der Applikationen und Services, da nur positive Requests an die Applikationen gelangen und eine Zero-Downtime-Operation sichergestellt wird.
(Airlock: Ergon: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 28.08.19

Ergon Informatik: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Rückschritte bei Spendentransparenz

    Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag forderte die "Allianz für Lobbytransparenz" wesentliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Lobbyregisters. Das Ziel, für eine größere Transparenz zu sorgen, wird klar verfehlt.

  • Bußgelder als Sanktionsmechanismus

    Auch im fünften Sommer nach Inkrafttreten der DSGVO bleibt die Sanktionspraxis der Behörden dynamisch: Jetzt wurde das 2.000. öffentlich einsehbare Bußgeld verhängt. Damit stieg die Summe der Datenschutz-Strafen auf mehr als 4 Milliarden Euro.

  • eco zum KRITIS-Dachgesetz

    Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des Digital Services Act

    Am 25. August 2023 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Massiver Eingriff in die Privatsphäre

    Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil am 22. September vergangenen Jahres entschieden hat, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung getroffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen