FEA hält Frauenquote für Aufsichtsräte für falsch


Ab 2016 sollen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratspositionen durch Frauen besetzt sein
Diskussion um Vielfalt in Aufsichtsräten sinnvoll - Aber: "Geschlecht ist unzureichendes Kriterium"

(10.12.13) - Die Financial Experts Association (FEA), der erste Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, hält die in den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD erzielte Einigung auf eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten für falsch. Ab 2016 sollen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratspositionen durch Frauen besetzt sein. Bei Nichterreichen der Quote sollen Plätze im Aufsichtsrat frei bleiben.

"Wir halten dagegen die Diskussion um echte Vielfalt in Aufsichtsräten für sinnvoll: Internationalität sowie spezifische Kompetenz- oder Persönlichkeitsprofile haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Und diese Entwicklung begrüßen wir sehr", betont Klaus Grimberg, Präsident der Financial Experts Association. Die starke Einmischung in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch eine eindimensionale gesetzliche Quote sei weder notwendig noch sinnvoll. Der Anteil von Frauen habe laut einer Studie der FOM Hochschule 2013 bei den neu zu besetzenden Aufsichtsratspositionen im DAX immerhin bereits bei 45,5 Prozent gelegen. "Eine starre Quote war dafür nicht erforderlich. Denn der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich – und zwar kompetenzbedingt, nicht geschlechtsbedingt. Das Geschlecht ist dagegen ein unzureichendes Kriterium", so Professor Ruhwedel, FEA-Vorstand und Autor der Studie.

"Eine 30-prozentige Quote ab 2016 mit dem vorgesehenen Sanktionsmechanismus würde zu der absurden Situation führen, dass erfahrene Aufsichtsräte aktiv zum Rücktritt gedrängt werden müssen, obwohl sie von der Hauptversammlung für einen längeren Zeitraum gewählt worden sind", ergänzt Grimberg.

Im Mittelpunkt sollten Besetzungsprozesse stehen, nicht die Quote
Nach Überzeugung von FEA sollte nicht die Frauenquote, sondern der Besetzungsprozess für Aufsichtsräte im Mittelpunkt der Diskussion stehen. So plädiert FEA für eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen, um die Diversität und die Eignung der Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich sind eine strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert. So sollten Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigert insbesondere in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre, ohne sie - wie bei einer starren Quote - in ihren Entscheidungsrechten einzuschränken. (FEA: ra)

FEA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen