Lasten der Beamtenversorgung


Gewerkschaft der Polizei kritisiert scharf: "Billige Polemik vernebelt Unterschlagung von Beiträgen zur Altersversorgung"
Zweck, die weitverbreiteten Vorurteile über so genannte Beamtenprivilegien zu bedienen

(14.01.11) - "Mit billiger Polemik soll vertuscht werden, dass die Politik seit Jahrzehnten die von den Beamten geleisteten Beiträge für ihre Altersversorgung unterschlagen hat", kommentiert der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, die jüngsten Angriffe von Steuerzahlerbund und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IDW) auf die Höhe der Beamtenpensionen und die Höhe der Versorgungslasten.

Die Einkommen der Beamten seien von jeher niedriger als die der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Witthau sagte: "Es hat immer geheißen: Wenn Du Beamter wirst, verdienst Du weniger, aber das kommt Deiner späteren Versorgung zugute. Experten haben errechnet, dass mit diesen niedrigen Einkommen ein Versorgungsbeitrag von rund 7 v.H. von den Beamten geleistet wurde. Dieses vorenthaltene Gehalt haben die Politiker verpulvert, statt Rücklagen aufzubauen. Ich nenne das schlicht Unterschlagung."

Wenn jetzt die Öffentlichkeit mit hohen Versorgungslasten, die bei den Ländern aufgelaufen seien, verunsichert werden solle, so diene das nur dem Zweck, die weitverbreiteten Vorurteile über so genannte Beamtenprivilegien zu bedienen, so Witthaut weiter.

Witthaut erinnerte: "Die abertausend Beamten bei Polizei, Bahn und Post hat in der Vergangenheit niemand um die Höhe ihrer Besoldung beneidet. Auch ihre Ruhestandsbezüge können oft nicht mit den Renten von Arbeitnehmern konkurrieren, die – wie ebenfalls in der Vergangenheit üblich – zusätzlich durch lukrative Betriebsrenten aufgestockt werden." (GdP: ra)

GdP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Postengeschachere im Dunkeln"

    Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen