Drei Viertel aller Rechtsschutzversicherer setzen auf Mediation Versicherungswirtschaft kritisiert Entwurf zum Mediationsgesetz
(18.04.11) - Die Mehrheit der deutschen Rechtsschutzversicherer fördert die außergerichtliche Streitbeilegung. Gemessen an Marktanteilen bieten mittlerweile 75 Prozent der Rechtsschutzversicherer ihren Kunden Verträge mit Mediationsverfahren an. Das geht aus einer aktuellen Umfrage unter den Versicherungsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Die Erfahrungen der Rechtsschutzversicherer mit Mediationsverfahren sind durch die Bank weg positiv. "Die Erfolgsquote bei Mediationsverfahren liegt bei rund 80 Prozent", resümiert Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommission Rechtsschutzversicherung beim GDV.
Die Mediation führt oftmals schneller zur Konfliktlösung und schlichtet einen Streit nachhaltig und im gegenseitigen Einvernehmen. Der klassische Rechtsweg kennt dagegen nur einen Gewinner und einen Verlierer. Was viele nicht wissen: Nach der Mediation steht den Versicherungskunden weiterhin der Rechtsweg offen – und das im Rahmen des Versicherungsvertrages kostenlos. Dennoch ist die Mediation kein Selbstläufer. "Die Rechtsschutzversicherer müssen immer noch viel Überzeugungsarbeit leisten", erklärt Horrion. "Die meisten Kunden kennen die Mediation schlicht und ergreifend noch nicht." Das kann jetzt anders werden.
Der Bundestag diskutiert derzeit ein Mediationsgesetz, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes stößt bei der Versicherungswirtschaft allerdings auf Kritik. "Die vorliegende Fassung setzt keine Ausbildungs- und Qualitätskriterien für Mediatoren fest", erläutert Horrion. "Eine Schmalspurausbildung genügt nicht. Das schafft kein Vertrauen bei den Verbrauchern." Hohe Ausbildungs- und Qualitätsstandards sind die unabdingbare Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Mediation. "Diese Chance darf der Gesetzgeber jetzt nicht verspielen." (GDV: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
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VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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