EU möchte die Sicherheit und den Datenschutz in der Cloud mithilfe einheitlicher Standards verbessern "Europa braucht eine einheitliche Gesetzgebung für die Cloud"
Von Steve Durbin, Global Vice President des Information Security Forums (ISF)
(19.07.12) - "Cloud Computing ist einer der Zukunftsmärkte schlechthin. Verschiedenen Schätzungen zufolge, lassen sich allein in einem Land wie Deutschland mit der Cloud in den nächsten fünf Jahren bis zu 200 Milliarden Euro verdienen. In Europa sind die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bezüglich Datenschutz und Sicherheit aber ein Bremsklotz und stiften regelmäßig Verwirrung. Aktuell ist es für Anbieter kaum möglich bzw. nicht wirtschaftlich die Anforderungen aller 27 Länder einzuhalten.
Die Bemühungen der europäischen Union gehen deshalb in die richtige Richtung. Auch der Zertifizierungsmechanismus mit dem geplanten 'Made in Europe'-Gütesiegel für Cloud-Dienstleistungen ist ein Fortschritt und kann Orientierung bieten. Inhaltlich bieten hier bereits existierende Standards wie die ISO Norm 27001 eine gute Grundlage, die aber nicht mit der sich ständig ändernden Sicherheitslage Schritt halten können.
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Wichtig ist deshalb jetzt, dass sich die EU nicht nur auf die Suche nach gemeinsamen Standards für das Gütesiegel konzentriert. Was wir wirklich brauchen, ist ein europaweit einheitlicher und für Anbieter verbindlicher gesetzlicher Rahmen bezüglich Datenschutz und Sicherheit für Cloud-Dienstleistungen. Wir appellieren deshalb an die EU-Kommission und die einzelnen Mitgliedsstaaten, möglichst schnell eine gemeinsame, bindende Lösung zu finden. Erst dann können Europa und die europäischen Wirtschaft das Potential der Cloud voll ausschöpfen. Europa darf bei der Cloud nicht noch weiter hinter die USA zurückfallen." (ISF: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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