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Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen verschärft


Verletzung des Datenschutzes: Nach den Plänen für die neue EU-Gesetzgebung können in Zukunft dagegen Strafen von bis zu zwei Prozent der weltweiten Einnahmen verhängt werden
Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH: "Keine Angst vor der neuen EU-Datenschutzrichtlinie"


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(07.02.12) - Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, macht auf neue Regelungen des Datenschutzes aufmerksam, die mit der EU-Gesetzgebung in Kraft treten könnten: "Die geplante Datenschutzrichtlinie zwingt die Unternehmen in Deutschland dazu, das Thema Datenschutz in Zukunft ernster zu nehmen. So müssen Unternehmen bei Verstößen in Zukunft mit deutlich höheren Strafen rechnen. Bisher betrugen die Höchststrafen bei formalen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz bis zu 50.000 Euro, bei materiellen Verstößen bis zu 300.000 Euro. Nach den Plänen für die neue Gesetzgebung können in Zukunft dagegen Strafen von bis zu zwei Prozent der weltweiten Einnahmen verhängt werden. Außerdem wird die Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen für Unternehmen in Zukunft deutlich verschärft. Die zuständigen Datenschutzbehörden und sämtliche betroffene Personen müssen nach der neuen Regelung innerhalb von 24 Stunden informiert werden. Bislang wurden Betroffene teilweise – wenn überhaupt – erst Wochen später in Kenntnis gesetzt."

Müssen Unternehmen jetzt Angst vor der neuen Richtlinie haben?
Dazu sagt Börgmann: "Nein, das sicher nicht. Sie sollten sich die neue Richtlinie aber als Anreiz nehmen, um einen kritischen und ehrlichen Blick auf den eigenen Datenschutz zu werfen. Sind alle sensiblen Daten wie Kundeninformationen besonders gesichert? Wo gibt es vielleicht Mängel? Viele Unternehmen gehen bislang noch nicht ausreichend verantwortungsvoll mit ihren Daten um. Spätestens mit Blick auf die geplante neue Regelung sollten aber alle Unternehmen dafür sorgen, dass ihre sämtlichen Daten bestmöglich geschützt sind. Dabei können und sollen Verantwortliche durchaus auch die Unterstützung und Beratung eines externen Dienstleisters, der auf den Schutz von Daten spezialisiert ist, in Anspruch nehmen.

Gleichzeit empfehle ich Unternehmen jeder Größe, unbedingt einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Zwar wird dies nach der neuen EU-Datenschutzrichtlinie erst für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichtend sein, mangelnder Datenschutz oder Datenpannen liegen aber häufig daran, dass sich niemand im Unternehmen für das Thema zuständig fühlt.

Die neue Datenschutzrichtlinie ist ein Fortschritt für den Datenschutz in Europa und stärkt die Rechte der Verbraucher. Aber auch Unternehmen profitieren von der neuen Regelung. Besonders für international tätige Unternehmen soll sich der Bürokratieaufwand deutlich reduzieren. Daneben kann der verantwortungsvolle Umgang mit Daten beispielsweise aber auch ein positives Signal für die Öffentlichkeit, Kunden oder Partner sein." (Iron Monatin: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

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Schafft Bundestag Wissen nur für Parlamentarier? Kritik an Ausweitung des Einwilligungsprinzips