Ossig: Bankenpaket der Kommission hilft – politisches Signal bei Bankenabgabe fehlt Positiv ist, dass die Kommission nun angekündigt hat, zwei wichtige Regelungen der Regulierung der Kapitalanforderungen (CRR) vorzuziehen
"Gesetzgeber und Aufseher haben bislang unter hohem Zeitdruck in der Coronakrise schnell und pragmatisch gehandelt – europäisch wie national", sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, mit Blick auf das Bankenpaket der EU-Kommission.
Ossig führte aus: "Die von EU-Kommissar Valdis Dombrovskis vorgestellten Vorschläge werden zu einer Kapitalentlastung führen. So können sie mit dazu beitragen, dass wir die dringend benötigten Kredite an die Wirtschaft vergeben können. Doch damit die Finanzbranche weiterhin Teil der Lösung sein kann, müssen diese Maßnahmen gezielt ergänzt werden. Nur so bleiben wir flexibel, handlungsfähig und können unsere Kunden unterstützen.
So sollten Zentralbankreserven sofort und ohne Einschränkungen sowie Förderkredite von der Berechnung der Leverage Ratio ausgenommen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass Banken in der Lage sind, die Förderkredite des Staates direkt und effizient an die Unternehmen weiterzugeben.
Uns fehlt zudem ein politisches Signal bei der diesjährigen Bankenabgabe: Sie hätte dieses Jahr ausgesetzt werden sollen. Allein mit einer Verschiebung für das Jahr 2020 hätte den Banken in der Eurozone ein zusätzliches Kreditvolumen in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro zur Verfügung gestanden. Dies hätte insbesondere die vier Hauptbeitragszahler des europäischen Abwicklungsfonds SRF deutlich entlastet. Neben den französischen und deutschen Banken sind dies auch die Kreditinstitute aus Italien und Spanien – also aus dem zwei europäischen Ländern, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden.
Positiv ist, dass die Kommission nun angekündigt hat, zwei wichtige Regelungen der Regulierung der Kapitalanforderungen (CRR) vorzuziehen: So müssen zum einen Investitionen in Software nicht mehr pauschal vom Eigenkapital abgezogen werden. Hier brauchen wir allerdings schnell eine praktikable Umsetzung.
Und es ist genau richtig die Erleichterungen rund um klein- und mittelständische Unternehmen jetzt vorzunehmen. So haben die Banken auch hier mehr Spielraum, Kredite zu vergeben." (Bankenverband: ra)
eingetragen: 27.05.20 Newsletterlauf: 13.08.20
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In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
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