Glücksspiel-Monopol und Datenschutz


naiin-Kritik an zentraler Sperrdatei: "Gläserne" Lotto-Spieler sollen staatliches Glücksspiel-Monopol retten
Aufrechterhaltung eines Monopols unter dem Deckmantel der Suchtprävention


(13.12.10) - Die publik gewordenen Pläne einiger Bundesländer, eine zentrale Sperrdatei für Glücksspiele in Deutschland einzurichten, stoßen bei den Datenschützern der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) auf Widerstand.

"Jetzt sollen unter anderem Millionen Lotto-Spieler, die über alle Werbekanäle Woche für Woche zum Glücksspiel verleitet werden, mit ihren Daten für den Fortbestand des staatlichen Glücksspiel-Monopols herhalten", kritisiert Rene Zoch, 2. Vorsitzender von naiin.

Und in der Tat sehen die Pläne der Bundesländer vor, dass in einer "Sperrdatei für Suchtgefährdete" künftig zentral Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller Menschen gespeichert werden, die an staatlichen Glücksspielen wie Lotto oder den Oddset-Sportwetten teilnehmen. Angebliches Ziel sei es, zu garantieren, dass Spieler Einsätze von insgesamt 500 Euro im Monat nicht überschreiten. Hierzu sollen dann auch die Einsätze der einzelnen Spieler erfasst werden.

"Der Datenschutz wird unter dem Deckmantel der Suchtprävention den finanziellen Interessen des Staates geopfert, der um jeden Preis an seinem Monopol festhalten möchte", erläutert Zoch. Zugleich würden staatliche Glücksspiele massiv beworben, um möglichst viele zahlende Mitspieler zu gewinnen, und private Anbieter weiterhin kriminalisiert sowie ins Internet gedrängt, sodass sie sich einer Regulierung entziehen.

"Viel wichtiger wäre es, private Anbieter hierzulande vermehrt zu lizenzieren, in die Regulierung einzubeziehen und ebenfalls zur Suchtprävention zu verpflichten. In dem Fall wäre auch Süchtigen und Suchtgefährdeten geholfen, die auf das Internet ausweichen und dort an illegalen Glücksspielen teilnehmen", plädiert Zoch dafür, dem illegalen Glücksspiel den Boden zu entziehen. (naiin: ra)

Lesen Sie auch:
Legale Wettmonopolsicherung mit Internetsperren?
EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol

naiin: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen