naiin wendet sich energisch gegen schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung führe zur Entstehung von Datenhalden, die nicht gegen Zugriffe durch Unbefugte gleich welcher Art und somit gegen Missbrauch ausreichend genug geschützt werden könnten
(17.08.11) - "Die von Kriminellen und Terroristen leicht zu umgehende Vorratsdatenspeicherung schließt keine Schutzlücken sondern erzeugt neue. Das trifft vor allem auf den Schutz der Bürgerrechte sowie der persönlichen Daten von zig Millionen unschuldigen Menschen zu", wie Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender der Organisation "no abuse in internet" (naiin), in Reaktion auf die Forderung des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, nach einer schnellen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mitteilt.
Die Vorratsdatenspeicherung führe zur Entstehung von Datenhalden, die laut naiin gegen Zugriffe durch Unbefugte gleich welcher Art und somit gegen Missbrauch nicht ausreichend genug geschützt werden können. Sie umfassten Bewegungs- und Nutzungsdaten aus Internet, Telekommunikation sowie Mobilfunk und lassen in Verbindung mit weiteren Daten konkrete Rückschlüsse unter anderem auf Kommunikationsinhalte, soziales Umfeld, Gewohnheiten und Lebensumstände zu. "Wer die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, positioniert sich – nicht zuletzt – auch gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und gegen einen wirksamen Datenschutz im Internet-Zeitalter", erklärt Grabowski. > Der naiin-Vorsitzende zeigt sich erstaunt darüber, welches Bild der vermeintlichen Machtlosigkeit der Öffentlichkeit im Rahmen der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung vermittelt werden soll: "Es wird von Schutzlücken gesprochen, die geschlossen werden müssten. Dabei wird nicht erwähnt, dass der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren zahlreiche Überwachungs- und Ermittlungsinstrumente geschaffen hat. E-Mails von Verdächtigen dürfen mitgelesen, Telefonate abgehört, Handy-Ortungen durchgeführt, in Rechnern eingedrungen und alle ohnehin vorhandenen Nutzer-Daten von den verschiedensten Internet-Anbietern eingeholt werden – um nur einige Instrumente zu nennen." (naiin: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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