Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie


EU und Kanada arbeiten an ACTA-Nachfolger: CETA-Verhandlungen weiter hinter verschlossenen Türen, kritisiert die Piratenpartei
Strafrechtlichen Sanktionen aus ACTA sind immer noch Teil des aktuellen CETA-Abkommens


(12.09.12) - Trotz der deutlichen Ablehnung von ACTA im Europäischen Parlament verhandelt die EU-Kommission weiterhin mit Kanada über das umstrittene CETA-Abkommen, sagt die Piratenpartei. Auch in diesem internationalen Handelsabkommen sollen Urheberrechtsverletzungen im Internet laut Piraten pauschal als "Produktpiraterie" verurteilt werden. Dies war einer der größten Kritikpunkte an ACTA. Die Piratenpartei Deutschland erneuert deshalb ihre Kritik an der Zielsetzung des CETA-Abkommens sowie der intransparenten Verhandlungsführung.

"Die aktuellen Bestrebungen zeigen, dass die EU-Kommission aus ACTA nichts gelernt hat und weiterhin ein veraltetes Urheberrecht zementieren möchte. Stattdessen sollte sie endlich die Arbeit an einem neuen, modernen Urheberrecht aufnehmen, das Internet-Nutzer nicht länger kriminalisiert", erklärt Stephan Urbach, Experte in der Piratenpartei Deutschland für Handelsabkommen. "Da die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden, lässt sich wie schon zuvor nicht überprüfen, ob sich die EU und Kanada einfach mit Textbausteinen aus ACTA behelfen", so Urbach weiter.

EU-Handelskommissar De Gucht antwortete auf eine parlamentarische Anfrage, dass man, weiter über "technische Schutzvorkehrungen und die Verwaltung digitaler Rechte" verhandle.

Die Piraten warnen deshalb, dass die strafrechtlichen Sanktionen aus ACTA immer noch Teil des aktuellen CETA-Abkommens sind. Über sehr schwammige Formulierungen wie "gewerbliches Ausmaß", "wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteil" oder dem Vorwurf der "Beihilfe" könnten Internetanbieter immer noch zum Einsatz von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gezwungen werden. (Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen