Geheimhaltungsinteresse als Ausrede? - Transparency kritisiert restriktive Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes durch Bundesverwaltung Anträge werden immer häufiger mit Verweis auf schützenswerte "Regierungstätigkeiten" sowie zugunsten vorgebrachter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt
(06.05.10) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert anlässlich des jetzt veröffentlichten Zweiten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz (BfDI), Peter Schaar, die restriktive Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Bundesverwaltung.
Der Bericht des BfDI über die Jahre 2008 und 2009 bemängelt die noch immer bestehenden Hürden für die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Rechte auf Aktenauskunft und Akteneinsicht. Das IFG wird daher weiterhin nur gering genutzt.
Schaar kritisiert die unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten und den Trend, dass Anträge immer häufiger mit Verweis auf schützenswerte "Regierungstätigkeiten" sowie zugunsten vorgebrachter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt werden. Er regt eine wissenschaftliche Evaluation des IFG durch den Bundestag und eine gründliche Überarbeitung der Ausnahmetatbestände an.
Transparency fordert insbesondere den Abbau der Ausnahmetatbestände. Die Verwaltung sollte grundsätzlich verpflichtet werden zu begründen, warum sie im jeweiligen Fall Informationsinteressen des Antragstellers bzw. der Allgemeinheit niedriger bewertet als das Interesse des betroffenen Dritten.
Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit, sagte: "Die restriktive Haltung der Bundesbehörden bei IFG-Anfragen widerspricht einer modernen und offenen Verwaltung. Wir brauchen eindeutige Regelungen darüber, welche Einzelinteressen es tatsächlich zu schützen gilt. Das Recht auf Informationsfreiheit darf nur dann ausnahmsweise zurücktreten, wenn das Geheimhaltungsinteresse nachweislich in erheblichem Umfange überwiegt."
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Bereits in seinem ersten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007 hatte der BfDI die Umsetzung des IFG kritisiert. Für Transparency Deutschland ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Korruption. Je leichter es Bürgerinnen und Bürgern haben, das Handeln der Verwaltung mit Hilfe des IFG transparent zu machen, um so eher wird Korruption vorgebeugt sowie ggf. wirtschaftlicher und politischer Schaden abgewendet. (Transparency: ra)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
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