Revision der EU-Geldwäscherichtlinie


Transparency verlangt konsequentere Geldwäschebekämpfung in Deutschland
Edda Müller: "Wir verlangen vom Bundesfinanzminister offen zu legen, welche Banken in Deutschland solche Konten haben und damit möglicherweise bei der Antigeldwäscheprüfung versagt haben"

(07.04.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat angesichts des Einfrierens von Geldern ukrainischer Personen und Organisationen eine konsequentere Geldwäschebekämpfung gefordert. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, erklärte: "Es ist unverständlich, warum die jetzt eingefrorenen Konten überhaupt eröffnet werden konnten. Wir verlangen vom Bundesfinanzminister offen zu legen, welche Banken in Deutschland solche Konten haben und damit möglicherweise bei der Antigeldwäscheprüfung versagt haben". Bei politisch exponierten Personen sind die Banken zu einer verstärkten Sorgfaltspflicht ("enhanced due diligence") verpflichtet, woher die Gelder dieser Personen stammen.

Mit der Verordnung 208/2014 hat die Europäische Union in der vergangenen Woche die Konten von 18 ukrainischen Personen und ihnen verbundenen Organisationen verfügt. Dazu gehört auch Oleksandr Janukowitsch, Sohn des ehemaligen Staatspräsidenten und Eigentümer der Ukrainian Bank of Development.

In der jüngst veröffentlichten Studie "Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries" wurde analysiert, wie konsequent die internationalen Antigeldwäschestandards der Financial Action Task Force (FATF) umgesetzt werden. Hier belegt Deutschland nur Platz 28 in der Rangfolge der 34 OECD-Staaten. Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Berichte über Korruption in der Ukraine zeigen erneut, dass die Revision der EU-Geldwäscherichtlinie endlich verabschiedet werden muss. Bestandteil der Richtlinie muss die Einführung von Registern sein, in denen Unternehmen und Trusts die wirtschaftlich Begünstigten ihrer Tätigkeit veröffentlichen." (Transparency: ra)

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