Transparency Deutschland begrüßt Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Politik und Verwaltung sind zu Transparenz verpflichtet
(22.09.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt, dass der Augsburger Stadtrat eine Informationsfreiheitssatzung erlassen hat. Nach München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen führt mit Augsburg auch die drittgrößte der acht bayerischen Großstädte ein Informations- und Akteneinsichtsrecht für die Bürgerinnen und Bürger ein. Damit verfügen alle bayerischen Großstädte über eine Informationsfreiheitssatzung.
"Politik und Verwaltung sind zu Transparenz verpflichtet", mahnt Heike Mayer, Leiterin der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland und Sprecherin des Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern". "Die Akten müssen offengelegt werden - bei Kommunal- und auch bei Landesbehörden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre Steuergelder eingesetzt werden, was entschieden wird und wie Entscheidungen zustande kommen." Transparency Deutschland hat das Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern" im Jahr 2004 gemeinsam mit Mehr Demokratie, der Humanistischen Union und weiteren Bündnispartnern gegründet.
Mit der Satzung erhalten Bürger das Recht, Auskünfte und Informationen der Stadt zu erfragen und Akteneinsicht zu beantragen. Bei größerem Verwaltungsaufwand sollen allerdings Gebühren anfallen. "Die Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Einfache Auskünfte und die Akteneinsicht bei geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein", so Heike Mayer.
Bayern gehört mit Baden Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen zu den Bundesländern, die noch über kein Informationsfreiheitsgesetz verfügen. Das Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern" hat daher ein Modell einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung erarbeitet, mit dem Städte und Gemeinden im eigenen Wirkungskreis Transparenz schaffen können. 2009 hat die Marktgemeinde Prien (Oberbayern) als erste Kommune diesen Schritt gewagt. Seit 2011 hat auch die Landeshauptstadt München eine entsprechende Satzung, die anderen bayerischen Großstädte sind dem gefolgt. Bayernweit haben über 60 Kommunen inzwischen ein "Gläsernes Rathaus" geschaffen.
Zum Bündnis Informationsfreiheit für Bayern: http://informationsfreiheit.org/ (Transparency: ra)
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich N. )Mitglied des Deutschen Bundestages) und S. (Mitglied des Bayerischen Landtages) in der "Maskenaffäre" nicht strafbar gemacht haben. Das Handeln der beiden CSU-Politiker erfülle nicht den Straftatbestand der Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Der BGH bestätigt damit drei Beschlüsse des Oberlandesgerichts München von November 2021.
EU-Parlament und EU-Staaten haben sich auf einheitliche Ladebuchsen an Handys, Tablets und anderen Elektrogeräten geeinigt. Dazu erklärt Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die EU spricht von ‚Ladebuchsen', tatsächlich handelt es sich dabei um Datenschnittstellen, über die sich die Geräte oft auch laden lassen. Die politische Festlegung auf einen technischen Standard wird den Elektroschrott nicht reduzieren, sondern vor allem Innovationen bremsen und läuft dem wichtigen Prinzip der Technologieoffenheit massiv zuwider."
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jonás Fernández (S&D), hat seinen Berichtsentwurf zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "EU-Bankenpaket") vorgelegt. Mit den darin enthaltenen Vorschlägen weicht der spanische Abgeordnete deutlich von der vorgezeichneten Linie der Europäischen Kommission ab. "Die Umsetzung der Vorschläge würde vor allem die von der Kommission vorgeschlagenen Übergangsregelungen deutlich einschränken. Damit würde die europäische Wirtschaft zu einem Zeitpunkt großer Unsicherheit und hohen Investitionsbedarfs zusätzlich belastet", so Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen Federführers Bundesverband deutscher Banken für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Die Übergangsregeln sahen eine zeitlich begrenzte Reduzierung des Risikogewichtes für bestimmte Kredite vor.
Das Bundesjustizministerium will die Inkasso-Aufsicht zentralisieren und greift mit seinem neuen Gesetzentwurf eine langjährige Forderung des BDIU auf. "Die Stärkung der Aufsicht ist ein so notwendiger wie überfälliger Schritt", kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, das Vorhaben in einer ersten Stellungnahme. "Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle am Inkasso Beteiligten, natürlich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher."
Derzeit wird im Innenausschuss des Bundesrats ein Antrag verhandelt, der das Datenschutzrecht in Deutschland reformieren will. Auf Antrag des Bundeslandes Bayern soll unter dem Titel "Entschließung des Bundesrates zur Evaluierung des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU" sowohl die vom Bundesinnenministerium durchgeführte Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, DSAnpUG-EU) erweitert als auch eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgenommen werden. Ziel des Vorschlags sind die Erhöhung der Rechtssicherheit und die bürokratische Entlastung von KMU.
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