Referentenentwurf sieht kein Sperrregister vor


Transparency Deutschland begrüßt Entwurf für Wettbewerbsregister
Hürden bei der Eintragung gefährden jedoch den Erfolg



Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. begrüßt das Vorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, ein bundesweites Wettbewerbsregister einzuführen. Das Register soll verhindern helfen, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die erhebliche Rechtsverstöße, unter anderem Korruptionsdelikte, begangen haben. Das Register soll so einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb leisten.

Der aktuelle Referentenentwurf sieht kein Sperrregister vor, das Unternehmen nach einer Eintragung generell von öffentlichen Aufträgen ausschließt. Das Register wird verwaltungsintern und vertraulich geführt. Öffentliche Auftraggeber müssen den Ausschluss von Unternehmen vor Erteilung des Zuschlags jeweils prüfen. Das Register hat vor allem präventiven Charakter. Zudem gibt es den Unternehmen die Möglichkeit, sich durch einen Selbstreinigungsprozess vorzeitig löschen zu lassen.

Transparency Deutschland kritisiert, dass die Eintragungsvoraussetzungen in das Register zu hoch sind. So sollen primär rechtskräftige Verurteilungen registriert werden. Da sich wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren allerdings meistens über mehrere Jahre hinziehen, ist dies keine zielführende Lösung. Zudem sollte der Widerspruch gegen eine Eintragungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung haben. "Die Aufnahme in das Register muss bereits deutlich früher erfolgen können – beispielsweise dann, wenn kein begründeter Zweifel am Vorliegen eines schweren Verstoßes besteht. Nur so kann ein Schutz vor den schwarzen Schafen gewährleistet werden", sagt Dr. Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Neben den Eintragungsvoraussetzung ist für den Erfolg des Registers von großer Bedeutung, dass dort diejenigen Informationen bereitgestellt werden, die die öffentlichen Auftraggeber für ihre Entscheidung über den Ausschluss eines Unternehmens benötigen. Die zur Meldung verpflichteten Stellen müssen ihrer Meldepflicht auch nachkommen. "Die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen lehrt, dass die Formulierung der gesetzlichen Pflicht allein nicht reicht. Dort ist aufgrund der geringen Anzahl von Einträgen offensichtlich, dass die Meldepflicht nicht wahrgenommen wird", sagt Christian Heuking, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe von Transparency Deutschland.

Dringend notwendig ist eine Evaluierung des Registers, die jedoch bisher nicht vorgesehen ist. Das Register sollte zwei Jahre nach dessen Einführung überprüft werden. Nur so kann festgestellt werden, ob das Register genutzt wird und die erhofften präventiven Effekte tatsächlich auch eintreten bzw. welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Effektivität zu erhöhen. (Transparency: ra)

eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 28.04.17

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