Referentenentwurf sieht kein Sperrregister vor


Transparency Deutschland begrüßt Entwurf für Wettbewerbsregister
Hürden bei der Eintragung gefährden jedoch den Erfolg



Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. begrüßt das Vorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, ein bundesweites Wettbewerbsregister einzuführen. Das Register soll verhindern helfen, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die erhebliche Rechtsverstöße, unter anderem Korruptionsdelikte, begangen haben. Das Register soll so einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb leisten.

Der aktuelle Referentenentwurf sieht kein Sperrregister vor, das Unternehmen nach einer Eintragung generell von öffentlichen Aufträgen ausschließt. Das Register wird verwaltungsintern und vertraulich geführt. Öffentliche Auftraggeber müssen den Ausschluss von Unternehmen vor Erteilung des Zuschlags jeweils prüfen. Das Register hat vor allem präventiven Charakter. Zudem gibt es den Unternehmen die Möglichkeit, sich durch einen Selbstreinigungsprozess vorzeitig löschen zu lassen.

Transparency Deutschland kritisiert, dass die Eintragungsvoraussetzungen in das Register zu hoch sind. So sollen primär rechtskräftige Verurteilungen registriert werden. Da sich wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren allerdings meistens über mehrere Jahre hinziehen, ist dies keine zielführende Lösung. Zudem sollte der Widerspruch gegen eine Eintragungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung haben. "Die Aufnahme in das Register muss bereits deutlich früher erfolgen können – beispielsweise dann, wenn kein begründeter Zweifel am Vorliegen eines schweren Verstoßes besteht. Nur so kann ein Schutz vor den schwarzen Schafen gewährleistet werden", sagt Dr. Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Neben den Eintragungsvoraussetzung ist für den Erfolg des Registers von großer Bedeutung, dass dort diejenigen Informationen bereitgestellt werden, die die öffentlichen Auftraggeber für ihre Entscheidung über den Ausschluss eines Unternehmens benötigen. Die zur Meldung verpflichteten Stellen müssen ihrer Meldepflicht auch nachkommen. "Die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen lehrt, dass die Formulierung der gesetzlichen Pflicht allein nicht reicht. Dort ist aufgrund der geringen Anzahl von Einträgen offensichtlich, dass die Meldepflicht nicht wahrgenommen wird", sagt Christian Heuking, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe von Transparency Deutschland.

Dringend notwendig ist eine Evaluierung des Registers, die jedoch bisher nicht vorgesehen ist. Das Register sollte zwei Jahre nach dessen Einführung überprüft werden. Nur so kann festgestellt werden, ob das Register genutzt wird und die erhofften präventiven Effekte tatsächlich auch eintreten bzw. welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Effektivität zu erhöhen. (Transparency: ra)

eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 28.04.17

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen