Die UN-Konvention gegen Korruption wurde bisher von 161 Ländern ratifiziert. Deutschland hat die Konvention lediglich unterzeichnet, aber nicht ratifiziert Transparency begrüßt den "erstaunlicher Vorstoß" des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert
(28.11.12) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt den Schritt des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, ein eigenes Positionspapier zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung vorzulegen. Laut Berichten der Financial Times Deutschland hat sich Norbert Lammert in einem Schreiben an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen gewandt.
Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Lammerts Vorstoß unterstreicht, wie wichtig es ist, dass sich das Parlament endlich auf ein Vorgehen zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung einigt. Sie ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption – die seit Langem überfällig ist."
Da es sich bei der Verschärfung der Abgeordnetenbestechung um Rechte der Abgeordneten handelt, sollte der Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages kommen. Neun Jahre nach Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) steht die Ratifizierung weiterhin aus. Die Initiative von Bundestagspräsident Lammert ist daher sehr zu begrüßen.
Zum Hintergrund In den letzten Monaten wurde die Ratifizierung der UNCAC von verschiedenen Seiten eingefordert. So hatten sich über dreißig führende Wirtschaftsvertreter unter dem Dach der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages gewandt.
Das Nationale CSR-Forums der Bundesregierung hat sich in einem Schreiben persönlich an den Bundestagspräsidenten gewandt. Das Nationale CSR-Forum setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zusammen und berät seit Januar 2009 die Bundesregierung zu Fragen gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung.
Die UN-Konvention gegen Korruption wurde bisher von 161 Ländern ratifiziert. Deutschland hat die Konvention lediglich unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Zur Ratifizierung der UNCAC muss in Deutschland der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft werden. Es liegen drei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien vor. Im Bundestag fand dazu am 17.10.2012 eine öffentliche Anhörung statt. (Transparency: ra)
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