OVG-Entscheidung nur ein halber Sieg


Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Das Oberverwaltungsgericht hat den Maulkorb, der dem ULD vom Verwaltungsgericht verpasst wurde, wieder abgenommen
ULD: Zur Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums

(24.03.14) - Mit Beschluss vom 04.03.2014 gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf dessen Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig in wesentlichen Punkten recht (Az. 4 MB 82/13): Das VG hatte mit Beschluss vom 05.11.2013 dem ULD verboten, die Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums zu kritisieren (Az. 8 B 50/13).

Zu dem OVG-Beschluss äußert sich Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Das Oberverwaltungsgericht hat den Maulkorb, der dem ULD vom Verwaltungsgericht verpasst wurde, wieder abgenommen. Dadurch ist eine qualifizierte – auch kontroverse – öffentliche Datenschutzdebatte in Deutschland weiterhin möglich. Ohne diese Debatte könnten sich Stellen mit dem Verweis auf nicht transparente Prüfergebnisse der lokalen Aufsicht einer öffentlichen Kritik entziehen. Für das ULD ist die OVG-Entscheidung aber nur ein halber Sieg: Das Gericht beschäftigte sich
nicht mit der zentralen datenschutzrechtlichen Frage, wann eine hinreichende Anonymisierung in Apothekenrechenzentren vorliegt. Diese Grundsatzfrage muss dringend geklärt werden, um eine Marktverzerrung bei Apothekenrechenzentren zu verhindern und einen effektiven Schutz der hochsensiblen Rezeptdaten zu gewährleisten. Geringerer Datenschutz sollte nicht zum Wettbewerbsvorteil werden."

Weiter Informationen zum Fall und zum Apothekendatenschutz finden Sie unter
http://www.datenschutzzentrum.de/medizin/apotheken/
(ULD: ra)

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