Ungut: Angelegenheiten im Verborgenen regeln


Patientenvertreter warnen vor Gefährdung der Versorgungsqualität - Patientensicherheit und Versorgungsqualität müssen Priorität bei der Ausgestaltung der spezialärztlichen Versorgung haben
Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die zu Lasten der Versorgungsqualität und -sicherheit gehen


(08.08.11) - Mit Unverständnis und großer Besorgnis haben die im Gemeinsamen Bundesausschuss vertretenen Patientenorganisationen auf Ankündigungen der Politik reagiert, die spezialärztliche Versorgung (§ 116b SGB V) in Zukunft aus dem Verantwortungsbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu entfernen und innerhalb von dreiseitigen Verträgen regeln zu wollen. Die bisher lange Zeitdauer für Verhandlungen soll so verkürzt werden.

"Damit würde lediglich erreicht, dass die Öffentlichkeit und die Patientenvertretung aus der Entscheidung herausgehalten werden. Alle übrigen Akteure blieben die gleichen, nur könnten sie im Verborgenen regeln, was ihnen gefällt. Schneller und vor allem besser wird das so nicht", mahnte Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der heutigen Sitzung. Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die zu Lasten der Versorgungsqualität und -sicherheit gehen.

Was ist die spezialärztliche Versorgung?
In der spezialärztlichen Versorgung sollen in erster Linie Erkrankungen behandelt werden, die selten auftreten oder einen besonders schweren Verlauf haben. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass diese anspruchsvollen Behandlungen künftig einer öffentlich beobachteten Qualitätssicherung unterzogen werden, und dass bisher unberücksichtigte Gruppen von Patientinnen und Patienten von dieser Versorgungsform profitieren können. Die Berücksichtigung der notwendigen Qualitätsaspekte und der wissenschaftlichen Erkenntnisse braucht eben Zeit. "Was derzeit im Bereich Spezialversorgung diskutiert wird, wäre exakt das Gegenteil", beklagt Martin Danner, Geschäftsführer der BAG Selbsthilfe.

Neben einem Stimmrecht in Verfahrensfragen fordern die Patientenvertreter ein Vorschlagsrecht für einen der unparteiischen Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses ein. Dieser Unparteiische soll gleichberechtigt wie die von den Kassen und den Leistungserbringern vorgeschlagenen Personen arbeiten und sich mit diesen auch bei der Leitung der Plenumssitzungen abwechseln. "Vor dem Hintergrund der besonderen demokratischen Legitimation der Patientenvertretung - nicht nur durch ihre Mitglieder, sondern auch durch gesetzliche Verankerung, also das Parlament selbst - ist dieser Schritt überfällig," sagte Martin Danner dazu. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen