Neues System mit demokratischen Prinzipien


TTIP: Aus für außergerichtliche Schlichtungsverfahren
vzbv fordert: keine privaten Schiedsgerichte

(05.08.15) - Das Europaparlament hat eine Resolution zum EU-USA-Freihandelsabkommen mit knapper Mehrheit angenommen, in der Eckpunkte für die weitere Verhandlungsführung durch die EU-Kommission festgehalten sind. Zentral ist dabei der Streitpunkt Investitionsschutz. Das Europaparlament hat sich nicht generell gegen Investitionsschutzregeln ausgesprochen. Private Wirtschaftsinteressen dürften aber öffentliche Interessen nicht aushöhlen. Das fordert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die Abgeordneten in Brüssel stimmten gegen einen herkömmlichen privaten Streitschlichtungsmechanismus (ISDS) bei TTIP. Stattdessen solle ein "neues System", das demokratischen Prinzipien folgt, eingeführt werden. Dieses solle mit unabhängigen Berufsrichtern besetzt sein und eine zweite Instanz umfassen. "Was das alternative System konkret sein soll, bleibt sehr vage und ist nur eine Empfehlung für die Kommission", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. "Der Kompromiss des Parlaments lässt aber vor allem die notwendige Begrenzung von Investorenansprüchen vermissen."

Wenig Klarstellung im Europäischen Parlament
Trotz der massiven Kritik, dass Investitionsschutzregeln in TTIP unnötig seien, da Investoren ausreichend Schutz über die Rechts- und Justizsysteme der Vertragsstaaten erfahren, hat sich das Europaparlament für ein Investitionsschutzkapitel ausgesprochen. Anders als in der ersten, vom Vorsitzenden des Handelsausschusses MdEP Bernd Lange erstellten Fassung des Resolutionstextes, sieht der finale Text nur wenige Klarstellungen und Begrenzungen bei den Investorenansprüchen vor. Nach Auffassung des vzbv enthält etwa der Text für das EU-Kanada Freihandelsabkommen (CETA), der bislang Pate für TTIP ist, ebenfalls eine Reihe von unklaren und zu weit gefassten Ansprüchen der Investoren.

Ausländische Investoren nicht besser stellen
Für TTIP müssen die Regeln nun so formuliert werden, dass ausländische Investoren nicht mehr Rechte genießen als inländische. "Ein klar begrenzter Anwendungsbereich ist das A und O bei einem ausbalancierten Investitionsschutz. Jede Schwäche hier kann nicht durch ein noch so transparent gestaltetes Schieds- oder Gerichtsverfahren ausgeglichen werden", sagt Klaus Müller.

Offen ist nach Ansicht des vzbv, ob der Vorschlag des Parlaments nur zu einer soften Reform des Streitschlichtungsmechanismus führen wird oder in TTIP ein Streitbeilegungssystem geschaffen werde, das in wenigen Jahren nahtlos in einen internationalen Gerichtshof überführt werden kann. Nach Ansicht des vzbv ist es in jedem Fall dringend erforderlich, dass die internationale Staatengemeinschaft die Reformgespräche für einen solchen internationalen Handelsgerichtshof endlich zu einem Ende führt.

Die abgestimmte TTIP-Resolution des Europaparlaments ist zwar unverbindlich. Da das Parlament aber dem ausverhandelten Vertragstext zustimmen muss, wird sie die Verhandlungsführung der EU-Kommission gleichwohl beeinflussen. In der nächsten Woche gehen die TTIP-Verhandlungen in die zehnte Runde. Es ist aber davon auszugehen, dass der Investitionsschutz erst im Herbst auf die Verhandlungsagenda zurückkehrt. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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