Smart Meter-Zwangsbeglückung


Eckpunktepapier des BMWi zum Verordnungspaket Intelligente Netze schießt über das Ziel hinaus
Intelligente Stromzähler (Smart Meter) können nicht nur anzeigen, wie viel Strom aktuell verbraucht wird, sondern sie geben auch Auskunft über Nutzungszeiten und Leistungsbezug

(26.02.15) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Eckpunktepapier für das "Verordnungspaket Intelligente Netze" veröffentlicht. Darin ist ein Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vorgesehen. Alle anderen Haushalte sollen nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Pläne für übertrieben.

Intelligente Stromzähler (Smart Meter) können nicht nur anzeigen, wie viel Strom aktuell verbraucht wird, sondern sie geben auch Auskunft über Nutzungszeiten und Leistungsbezug. ""Smart Meter bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keinen Zusatznutzen, zum Beispiel in Form von Effizienzgewinnen oder variablen Tarifen. Ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium auf einen marktgetriebenen Einbau gesetzt und müsste dies nicht verpflichtend vorschreiben", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Auch die Frage nach der Finanzierung ist nicht vollständig geklärt. "Mit Kostenobergrenzen versucht das Wirtschaftsministerium, die finanzielle Belastung für Verbraucher zu deckeln. Es darf allerdings nicht passieren, dass Netzbetreiber sich zusätzliche Kosten über die Netzentgelte zurückholen. Dann würden Verbraucher doppelt zur Kasse gebeten", so Klaus Müller. Statt einer Einbauverpflichtung hätte das Wirtschaftsministerium erst einmal andere Probleme angehen müssen, wie beispielsweise die Einführung variabler Tarife.

Datenschutz muss oberste Priorität haben
Darüber hinaus fordert der vzbv, dass bei dem Verordnungspaket Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität haben müssen. "Smart Meter können sehr viel über die Gewohnheiten der Haushalte verraten. Diese Daten zu schützen und deren Kontrolle durch Verbraucher zu gewährleisten, muss daher oberste Priorität haben", so Müller.

Der vzbv begrüßt, dass ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems für Neubau und Sanierung nicht vorgesehen ist. Besitzer von Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 7 Kilowatt (KW) werden ebenfalls nicht zum Einbau eines Messsystems verpflichtet.

Hintergrund
Intelligente Stromzähler können ein gutes Instrument darstellen, den eigenen Stromverbrauch zu visualisieren und Ineffizienzen im Energieverbrauch abzubauen. Für die Europäische Union Grund genug, in ihrem dritten Binnenmarktpaket festzuschreiben, dass 80 Prozent der europäischen Haushalte bis 2022 mit einem intelligenten Stromzähler ausgestattet werden sollen - sofern es wirtschaftlich ist.

Über Sinn und Wirtschaftlichkeit wird seit der Vorlage der Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) durch das BMWi im Sommer 2013 diskutiert, jetzt liegt ein Eckpunktepapier für Umfang und Durchführung des Einbaus vor ("Rollout").

Das Eckpunktepapier sieht dabei einen Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr sowie für alle Besitzer mit Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 7 KW. Dafür sollen nicht mehr als 100 Euro pro Jahr bezahlt werden. Alle Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 kWh sollen für unter 20 Euro jährlich einen sogenannten intelligenten Zähler bekommen.
(vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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