CETA alles andere als vorbildlich


Negative Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen Kanada und EU
Initiative "Unternehmen für gerechten Handel" veröffentlichte Hintergrundpapier anlässlich EU-Abstimmung über CETA



Die Wirtschaftsinitiative "Unternehmen für gerechten Handel" (ehemals KMU gegen TTIP) warnt vor negativen Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen Kanada und EU: Als Vorbild für weitere Abkommen setze CETA keine wünschenswerten Standards für den Mittelstand um. Im Gegenteil: Die Unternehmer listen die Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen in Europa auf und weisen auf die besonderen Risiken für Branchen wie die Agrarwirtschaft hin.

"CETA soll eine Blaupause für weitere Freihandelsabkommen sein", erklärt Frank Immendorf, Geschäftsführer von Egovision und Mitinitiator von Unternehmen für gerechten Handel, die hohe Bedeutung des Abkommens. "Unsere Untersuchungen zeigen aber, dass CETA alles andere als vorbildlich ist: Das Handelsabkommen benachteiligt kleine Unternehmen gegenüber großen Konzernen, gefährdet unser Vorsorgeprinzip und zeigt keinerlei Konzept auf, wie besonders sensible Branchen, wie die europäische Agrarwirtschaft, geschützt werden sollen."

Darüber hinaus kann CETA zentrale Versprechen gar nicht einlösen – so wie beispielsweise die Vereinfachungen bei den Produktzulassungen für den jeweils anderen Markt. Unternehmer Guido Körber, Geschäftsführer von Code Mercenaries und Beirat von Unternehmen für gerechten Handel, warnt: "Die Systeme zur Konformitätsbewertung und Produktzertifizierung in EU und Kanada unterscheiden sich grundlegend. CETA könnte im schlimmsten Fall das europäische Standardisierungssystem untergraben und in eine Einbahnstraße für kanadische Produkte nach Europa führen." Diese Zusammenhänge erläuterte Körber heute vor Abgeordneten des Europaparlaments im Brüsseler Members Salon auf einer Veranstaltung der SME Europe of the EPP.

Weiterhin kritisiert "Unternehmen für gerechten Handel":

>> CETA bietet keinen ausreichenden Schutz geografischer Bezeichnungen.
>> Die in CETA verankerte Negativliste schafft Planungsunsicherheit für die Wirtschaft.
>> Eine Aufweichung der Kennzeichnungspflicht von genetisch modifizierten Lebensmitteln durch CETA würde die Geschäftsgrundlage von Produktionsbetrieben in der EU angreifen.
>> Auch das Investment Court System (ICS) benachteiligt aufgrund hoher Prozesskosten kleine und mittelständische Unternehmen.
>> Die geplante regulatorische Kooperation verhindert Innovationen unter anderem in der Umwelttechnologie.

"Als Unternehmerinnen und Unternehmer begrüßen wir freien, internationalen Handel", stellt Immendorf klar. "Dieser muss aber Regeln folgen, die nicht zu einer Absenkung unserer Standards führen und fairen Wettbewerb ermöglichen. CETA erfüllt diese Kriterien nicht."
(Wirtschaftsinitiative "Unternehmen für gerechten Handel": ra)

eingetragen: 04.03.17
Home & Newsletterlauf: 03.04.17

Unternehmen für gerechten Handel: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen