Zentraler Kreditausschuss regt an: Gesetzliche Regelung für Honorarberatung sorgfältig prüfen Anlageberatung dürfe nicht nur gegen Honorar zulässig sein, sondern müsse in der Breite der Kundschaft zur Verfügung stehen
(02.08.11) - Die deutsche Kreditwirtschaft regte anlässlich der Vorlage von "Eckpunkten für die Honorarberatung" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an, sorgfältig zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung notwendig sei.
In einem gemeinsamen Brief an Bundesministerin Ilse Aigner machten die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft deutlich, dass die Honorarberatung eine ergänzende Dienstleistung sei, die sich für einen Teil ihrer Kunden anbieten könne. Allerdings sei es nicht im Sinne der Kunden, damit im Ergebnis die Angebotsvielfalt zu beschränken.
Anlageberatung dürfe nicht nur gegen Honorar zulässig sein, sondern müsse in der Breite der Kundschaft zur Verfügung stehen. Versuche, den Begriff der Anlageberatung als Qualitätssiegel allein den Honorarberatern vorzubehalten, seien nicht nur europarechtswidrig. Sie ließen sich auch mit der Wirklichkeit des Bankgeschäfts nicht in Einklang bringen. Die Kreditwirtschaft betonte, dass sie ihren Kunden die Wahl lassen und allen Kunden hochwertige Beratung anbieten will. Anlageberatung sollte auch weiterhin Anlageberatung genannt werden können, ob auf Honorar- oder Provisionsbasis. (Zentraler Kreditausschuss: ra)
Zentraler Kreditausschuss: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen