Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Von ACS erhebliche Nachbesserungen verlangt


BaFin gestattet Übernahmeangebot der ACS für Hochtief
Angebotsunterlage entspreche den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit der WpÜG-Angebotsverordnung


(06.12.10) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Übernahmeangebot der in Spanien ansässigen ACS, Actividades de Construcción y Servicios S.A. (ACS) an die Aktionäre der Hochtief Aktiengesellschaft, Essen (Hochtief AG) gestattet. Die Angebotsunterlage entspreche den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit der WpÜG-Angebotsverordnung, teilte die Behörde am Abend mit.

Die BaFin führte aus, es sei zu prüfen gewesen, ob das Angebot alle erforderlichen Angaben enthalte und nicht offensichtlich gegen übernahmerechtliche Vorschriften verstoße (§ 15 WpÜG). Erforderlich seien neben Angaben zum Bieter und zur Zielgesellschaft vor allem Angaben zur Art und Höhe der Gegenleistung und zu denjenigen notwendigen Maßnahmen, die sicherstellen, dass dem Bieter die zur vollständigen Erfüllung des Angebotes notwendigen Mittel zur Verfügung stehen (§ 11 Abs. 2 WpÜG).

Im Laufe ihrer Prüfung habe die BaFin von ACS erhebliche Nachbesserungen verlangt. So habe die Behörde die von ACS ursprünglich vorgesehene Verwendung von Aktien, die über Wertpapierdarlehen von ACS noch beschafft werden sollten, als nicht ausreichend für die Sicherstellung der Gegenleistung eingestuft. Vielmehr sei nach ständiger Praxis der BaFin bei Tauschangeboten ein Kapitalerhöhungsbeschluss erforderlich.

Zudem habe die BaFin durch die Aufnahme von Bedingungen sichergestellt, dass Risiken für die annehmenden Aktionäre aus der Kapitalerhöhung soweit wie möglich reduziert werden. So dürfe etwa gegenüber ACS zum Ablauf der weiteren Annahmefrist keine gerichtliche Verfügung bestehen, welche die Durchführung der Kapitalerhöhung verhindere.

Mit der heute vorgelegten korrigierten Angebotsunterlage habe ACS alle verlangten Nachbesserungen erbracht. Daher habe die BaFin dem Antrag stattgegeben.

Die BaFin hatte die Angebotsunterlage seit dem 12.11.2010 geprüft. Bereits am 16.09.2010 hatte ACS angekündigt, den Aktionären der Hochtief AG ein freiwilliges Übernahmeangebot zu unterbreiten. Mitte Oktober 2010 hatte die BaFin die Einreichungsfrist für die Angebotsunterlage um weitere vier Wochen verlängert. (BaFin: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen