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Notwendigkeit von Corporate Compliance


EUROFORUM-Konferenz:" Der Compliance Officer" am 16. und 17. Juni 2009 in Düsseldorf - Diskutieren Sie die aktuellen Themen für Compliance!
Erfahrungen beim Aufbau und der Weiterentwicklung betrieblicher Compliance-Strukturen austauschen


(13.03.09) - Mit dem gestiegenen Bewusstsein für die Notwendigkeit von Corporate Compliance hat auch die Auseinandersetzung mit den daraus resultierenden Organisationsanforderungen zugenommen. Jedes Unternehmen muss die eigene Risikolage analysieren, Transparenz herstellen, Verantwortlichkeiten definieren und für eine effektive Umsetzung sorgen.

Seien Sie dabei, wenn fachkundige Referenten aus Unternehmen und der Beratungspraxis auf der EUROFORUM-Konferenz: "Der Compliance Officer" nunmehr zum 6. Mal zusammenkommen, um ihre Erfahrungen beim Aufbau und der Weiterentwicklung betrieblicher Compliance-Strukturen auszutauschen und Ihr persönliches Netzwerk im Gespräch mit Fachkollegen und Referenten zu erweitern.

Die Konferenz wird am 16. und 17. Juni 2009 in diesem Jahr in Düsseldorf unter dem Vorsitz von Wirnt Galster, Compliance Officer bei der Heidelberger Druckmaschinen AG, stattfinden.

Das detaillierte Programm der Konferenz mit ausführlichen Informationen erhalten Sie hier http://www.euroforum.de/data/pdf/email/P1103692-compliance.pdf

Informationen finden Sie online unter:
www.konferenz.de/compliance-officer

Zur Anmeldung gelangen Sie hier:
http://www.euroforum.de/ProduktAnmeldung.aspx?pnr=P1103692&content=anm1

Folgende Referenten geben ihre Erfahrungen weiter und stehen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung:

  • Andreas Bamberg, Leiter Financial Reporting Controls/SOX404, Deutsche Telekom AG
  • Axel Esser, Corporate Compliance Officer, Diehl Stiftung & Co. KG
  • Wirnt Galster, Compliance Officer, Heidelberger Druckmaschinen AG
  • Dr. Helmut Görling, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter, Görling Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Dr. Yvonne Hamm-Düppe, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Abteilungsleiterin Compliance Disciplinary Sanctions, Siemens AG
  • Dr. Stefan Kusterer, Geschäftsführender Gesellschafter, SUSAT & PARTNER OHG
  • Dr. Jan H. Lessner-Sturm, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, METRO Group
  • Hans Leyendecker, Leitender Redakteur, Süddeutsche Zeitung
  • Johannes Mocken, Staatsanwalt und Pressesprecher, Staatsanwaltschaft Düsseldorf
  • Robert Nagelschmitz, Justitiar und Compliance Manager, BwFuhrparkService GmbH
  • Chris Newiger, Chief Privacy Officer, adidas Group
  • Matthias Rösler, Abteilungsreferent Produktintegrität und Qualität, ANDREAS STIHL AG & Co. KG
  • Bernd Saitz, Wirtschaftsprüfer, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Sebastian Schröder, Rechtsreferent des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.
  • Dr. Rolf Schwedhelm, Fachanwalt für Steuerrecht, Streck Mack Schwedhelm
  • Rudolf Zimmermann, Group Head of Legal & Compliance Central Europe, ABB AG

Die Themen im Überblick:

  • Möglichkeiten der Compliance-Organisation
  • Zivil- und strafrechtliche Rechtsverfolgung und Schadensregulierung in Korruptionsfällen
  • D&O-Versicherung – Bedingungen, Deckungskonzept und Compliance
  • Die Verschärfung des Steuerstrafrechts – Folgen und Risiken für Unternehmen und Steuerabteilungen
  • Produktsicherheit zur Minderung von Haftungsrisiken und Reduzierung von Rückrufmaßnahmen
  • Auslandsgeschäft – Nur "compliant" zum Erfolg
  • Compliance in der Tarifpolitik und in der Betriebsverfassung
  • Disziplinarische Maßnahmen bei Compliance-Verstößen und Mitarbeitermotivation
  • Datenschutz im Unternehmen – Beitrag zur Compliance?
  • Korruptionsprävention im Grenzbereich zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft
  • Korruptionsprävention in der Beschaffung
  • Corporate Governance und BilMoG

Round Tables:
Staatsanwalt Johannes Mocken und Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung laden zum Gespräch über die richtige Kommunikation im Krisenfall.
Dr. Hamm-Düppe, Siemens AG, und Chris Newiger, adidas Group, klären arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit internen Ermittlungen.

So bewerteten ehemalige Teilnehmer die Konferenz "Der Compliance Officer" im Mai 2008:

"Sehr gut abgestimmte Themen, die von den jeweiligen Unternehmensvertretern unterschiedlich beleuchtet wurden; hierdurch gutes Allgemeinverständnis der Materie und zahlreiche Anregungen für eigene Inhouse-Prozesse und Entscheidungen."
Andrea Berneis, PAUL HARTMANN AG

"Schwieriges und umfassendes Thema in einen guten Rahmen gepackt sowie anschaulich und fachlich ausgezeichnet präsentiert."
Ute Aschendorf, secunet Security Networks AG

Programm und Anmeldung

Das detaillierte Programm der Konferenz mit ausführlichen Informationen erhalten Sie hier http://www.euroforum.de/data/pdf/email/P1103692-compliance.pdf

Informationen finden Sie online unter:
www.konferenz.de/compliance-officer

Zur Anmeldung gelangen Sie hier:
http://www.euroforum.de/ProduktAnmeldung.aspx?pnr=P1103692&content=anm1

Kontakt

EUROFORUM
Kirsten Mölle
Senior-Konferenz-Koordinatorin
E-Mail: kirsten.moelle(at)informa.com
Tel: 02 11/96 86-35 24


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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