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Siemens schützt Wilfried Walisch


Siemens geht in die Offensive: Mitarbeiter der Compliance-Abteilung hätten sich stets korrekt verhalten
Gegen Anwalt Wolfgang Kreuzer wurde Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt


(29.12.06) - Nach Angaben der Siemens AG hat das Unternehmen gegen Rechtsanwalt Wolfgang Kreuzer, der einen Beschuldigten des Schmiergeld-Skandals vertritt, Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt. "Entgegen der Darstellung in der ARD-Sendung "Monitor" vom 21.12.2006 "hat sich die Siemens Compliance-Abteilung mit ihren Mitarbeitern stets korrekt verhalten", teilte Siemens in einer Presse-Erklärung mit.

In der Sendung Monitor hatte der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Kreuzer behauptet, Mitarbeiter der Compliance-Abteilung hätten von dem so genannten System der "schwarzen Kassen" gewusst und dieses System sogar unterstützt. In diesem Zusammenhang wurden vor allem gegen den Leiter des Compliance Office, Wilfried Walisch, verleumderische Behauptungen aufgestellt, die mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.

Die Siemens Compliance-Abteilung sei in den laufenden Ermittlungen zentraler Ansprechpartner auf Seiten des Unternehmens für die Münchner Staatsanwaltschaft. Auf die Kooperationsbereitschaft hat die Staatsanwaltschaft in ihrer jüngsten Pressemitteilung hingewiesen. In diesem Zusammenhang hat Wilfried Walisch am 19.12.2006 als Zeuge ausgesagt, gegen ihn wurden keinerlei Anschuldigungen erhoben.

Walisch wird als Chef der Überwachungsstelle des Konzerns Anfang 2007 vom bisherigen Stuttgarter Oberstaatsanwalt Daniel Noa abgelöst.

Laut Siemens-Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer sei die Schmiergeldaffäre bei Siemens ein Versagen der Kontrollsysteme gewesen, das den Gesamtschaden erst ermöglicht habe. "Eine Gruppe von Mitarbeitern hat sich zusammengeschlossen, um alle Sicherungen außer Kraft zu setzen."

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. hat bereits angekündigt, bei der Hauptversammlung im Januar Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Gründe seien die Korruptionsvorwürfe, das BenQ-Debakel und die schlechte Kursentwicklung (siehe offenen Brief an die Siemens AG).
(Siemens: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

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