Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

vzbv geht gegen Zinsanpassungsklauseln vor


Willkür bei der Zinsgestaltung: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist die Zinspolitik der Banken unverschämt
vzbv: Die bestehenden Vorschriften reichen nicht aus, um die Kreditinstitute zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln zu bewegen


(21.02.11) - Die Abzocke bei den Dispozinsen nimmt nach Überzeugung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes kein Ende. Dies belege die veröffentlichte Neuauflage der Erhebung der Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen. Demnach belaufe sich der durchschnittliche Überziehungszins noch immer auf elf Prozent, die Spitzen liegen bei 15 Prozent.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die Zinspolitik der Banken unverschämt. Zudem ärgert er sich über Zinsanpassungsklauseln, in denen sich die Institute etwa das Recht vorbehalten, die Zinsen nach "billigem Ermessen" anzupassen. Zehn Institute hat der vzbv jetzt wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln abgemahnt.

"Die Zinshöhe ist das eine Ärgernis, die Willkür bei der Zinsgestaltung das andere. Verbraucher müssen nachvollziehen können, wie und wann sich die Zinsen verändern", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat die Zinsanpassungsklauseln verschiedener Kreditinstitute rechtlich geprüft: Die meisten Vertragsklauseln sind nach Auffassung des vzbv für die Verbraucher unverständlich. Zum Teil verstoßen sie laut vzbv gegen Vorgaben des Zahlungsdiensterechts, wonach Verbraucher bei Zinsanpassungen nicht benachteiligt werden dürfen. Dies sei der Fall, wenn die Vertragsklausel zwar einen Referenzzins zur Zinsanpassung angibt, dabei aber in das Ermessen des Kreditinstitutes stellt, in welchem Umfang die Zinsanpassungen tatsächlich erfolgen. Genauso werde der Verbraucher benachteiligt, wenn der Zeitpunkt der Zinsanpassung offen gelassen wird.

Deckelung der Gewinnmarge
Der vzbv erneuert seine Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Gewinnmarge zwischen den Überziehungs- und den Refinanzierungszinsen. Billen sagt: "Damit wären unverhältnismäßig hohe Zinssätze passé, ohne dass die Kreditwirtschaft ihren marktwirtschaftlichen Spielraum verliert."

Darüber hinaus müsse das Bundesjustizministerium die gesetzliche Regelung konkretisieren: Wer einen Referenzzinssatz angibt, muss auch die Zinsmargen und die Zeitpunkte der Zinsanpassungen nennen. "Die bestehenden Vorschriften reichen nicht aus, um die Kreditinstitute zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln zu bewegen", so Billen.

Aus einem Prozentpunkt werden Millionengewinne
In einer Zeit, in der die Kreditinstitute selbst kaum Zinsen zahlen müssen, verdienen sie mit den Dispozinsen Millionen Euro an ihren Kunden. Bezogen auf das aktuelle Kreditvolumen, welches die Bundesbank mit 39,6 Milliarden Euro beziffert, bedeutet das: Jeder Prozentpunkt an Zinsen kostet die verschuldeten Bankkunden in der Summe rund 400 Millionen Euro im Jahr. Nach einer vom Bankenfachverband und der GfK 2010 veröffentlichten Studie hat jeder achte Kontoinhaber (13 Prozent) sein Konto überzogen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Lesen Sie auch:
Zeitschrift Finanztest: Stichprobe von 104 Banken
Dispozinsen für Überziehungskredite

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen